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Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 92 Seiten
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Bezüglich des Vernehmlassungsverfahrens hat GELIKO die Bitte, in der Liste der Vernehmlassungsadressaten für künftige Vorlagen aufgenommen zu werden. VLSS und BEKAG erneuern ihre schon seit längerem sowohl auf Bundesebene wie auch auf kantonaler Ebene immer wieder vorgetragene Bitte, Fristen für Vernehmlassungen zu derart wichtigen Vorlagen inskünftig nicht mehr kurz vor oder während der Schulferienzeit zu lancieren.
Einige Vernehmlassungsteilnehmer vermelden ausdrücklich, nicht auf alle Verordnungen oder Bestimmungen Bezug zu nehmen respektive sich auf bestimmte Bereiche zu beschränken. SPS äussert sich nur allgemein und nicht zu allen Details der Umsetzung der HMG Revision und verzichtet deshalb auf das vorgesehene Formular. Die meisten Kantone halten fest, dass sie nur zu den Verordnungen, welche sich besonders auf die Kompetenzen der Kantone auswirken, Stellung nehmen, während SWR sich nur zur Veröffentlichungen klinischer Studien, die zu einer Zulassung geführt haben, zu den Bestimmungen zu Integrität und Transparenz und zur erleichterten Zulassung für Komplementärarzneimittel äussert. GELIKO bedauert, angesichts des Umfangs und der Komplexität dieses Verordnungspaketes aus Ressourcengründen nicht zu allen gesundheitspolitischen Vorlagen Stellung nehmen zu können. Wenn nicht anders vermerkt, beziehen sich die Stellungnahmen von AGORA, BioSuisse, demeter auf die Landwirtschaft, die von SBV, SOBV, VTL, Suisseporcs, GalloSuisse, SGP, BVCH, swissherdbook, Swiss Beef, SVV auf die Landwirtschaft und den Veterinärbereich und die von SMP auf Milchproduzenten. BioSuisse nehmen zu denjenigen Punkten Stellung, die Bio-Bäuerinnen und -Bauern besonders betreffen können, während sich demeter auf die Bestimmungen mit Auswirkungen auf Demeter-Bäuerinnen und -Bauern konzentriert. Proviande beschränkt sich auf Aspekte, welche die Wertschöpfungskette Fleisch direkt oder indirekt betreffen, insbesondere jedoch auf den Veterinärbereich. Die Stellungnahme von SwAPP bezieht sich auf Punkte, bei denen sie auf Umsetzungsfragen der gesetzlichen Vorgaben in die alltägliche Praxis gestossen sei.
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Verordnungsrechts zum HMG schlagen SBV, Gallosuisse, SGP, VTL, Suisseporcs, SVV, BVCH, swissherdbook, Swiss Beef, Proviande, AGORA und SOBV die Prüfung der Trennung von Tier- und Humanarzneimittel auf Verordnungsstufe vor.
Es werden ausserdem einige redaktionelle Änderungen beantragt. KAV, TG, GDK, FR, SH, ZG, GL, NW, OW, AR, LU, VS, AG, BE, ZH, SG, AR, UR sind der Meinung, in den deutschen Texten solle analog zu den französischen Texten bei der Nennung von Swissmedic auf den (Begleit-)Artikel verzichtet werden („Swissmedic“ anstelle von "die Swissmedic"), während ASSGP und GRIP gemäss HMG im ganzen Erlass die Substitution von „Swissmedic“ mit „Institut“ bevorzugen würden.
5/92 Vernehmlassungbericht HMV IV