Bericht Ergebnisse
Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 92 Seiten
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4 Bemerkungen zu den einzelnen Verordnungen
(Stufe Bundesrat)
4.1 Arzneimittelverordnung (VAM)
4.1.1 Allgemeine Bemerkungen
Insgesamt haben sich 125 Vernehmlassungsteilnehmer zur VAM geäussert.
Die Kantone (TG, FR, ZG, GL, NW, OW, AR, LU, VS, AG, BE, GR, ZH, SG, AI, AR, UR, BL, JU, NE, GE, BS, SZ, VD, SH, SO, TG), KAV und GDK begrüssen grundsätzlich die in der VAM vorgesehenen Änderungen und Anpassungen, ebenso die Vertreter der Komplementärmedizin (DAKOMED, SVKH, UNION, SVHA und SMGP, Oda AM, NVS), der Apothekerinnen und Apotheker sowie Drogistinnen und Drogisten (pharmaSuisse, AVKZ, AAV, BAV, BLAV, AKB, AVSGA, TopPharm, Ofac, GSASA, SDV), CP, SGN, SPS sowie einige Organisationen der Landwirtschaft (SBLV, BioSuisse, demeter, AGORA). Santésuisse begrüsst die vollständige Überarbeitung der VAM, weil damit relevante Punkte besser und klarer geregelt werden können, bemerkt aber gleichzeitig, dass diese Überarbeitung nicht dazu führen darf, dass strengere Vorgaben aufgenommen werden als notwendig, so lange die Sicherheit und Qualität entsprechend gewährleistet sind. Einige Vertreter der Landwirtschaft (SMG, VTL, swissherdbook, SBV, SGP, BVCH, Swiss Beef, SGBV, GalloSuisse und SMP) halten fest, dass diese Verordnung die wichtigen Fragen der Sicherheit von Heilmitteln und damit auch von Tierarzneimitteln regle, Heilmittel gesundheitsrelevant seien und es darum eine Zulassungspflicht sowie eine behördliche Marktüberwachung brauche. Heilmittel seien aber auch ein wesentlicher Kostenfaktor, und über die Zulassungsverfahren und die Abgabevorschriften sollten nicht Monopole mit überhöhten Preisen geschaffen werden. Wegen der Regulierung braucht es ihrer Meinung nach allenfalls auch im Vergleich zu anderen Ländern eine Preiskontrolle. AÄV lehnt die Vorlage der VAM ab, weil sie für die medizinische Versorgung gefährlich sei.
Mfe und Oncosuisse begrüssen die Bestrebungen, die Versorgung mit Arzneimitteln zu verbessern; mfe weist hierbei insbesondere auf die Kinderarzneimittel hin. SPO befürwortet grundsätzlich, dass die Patientinnen und Patienten einen einfacheren Zugang zu Arzneimitteln erhalten, allerdings setze dies eine kompetente Information über die entsprechenden Substanzen voraus. Auch BE hält fest, die Verbesserungen hinsichtlich des Zugangs der Patientinnen und Patienten zu Arzneimitteln positiv zur Kenntnis genommen zu haben.
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer unterschiedlicher Kreise haben sich zur neuen Regelung der Selbstmedikation geäussert. Die Streichung der Abgabekategorie C wird mehrheitlich begrüsst, u.a. von Vertretern der Landwirtschaft (SBV, SOBV, SBLV, SMP, SMG, VTL, swissherdbook, SGP, BVCH, swiss beef, SGBV, GalloSuisse, Suisseporcs, Proviande) und des Konsumentenschutzes (SKS und FRC), APA, SDV und CP. AGORA begrüsst generell die vorgesehenen Vereinfachungen bezüglich der Abgabe von Tierarzneimitteln, nicht zuletzt die Streichung der Abgabekategorie C. Einige Teilnehmer, wie Complemedis, SDV, CP, SPO, SKS, FRC, UR, AI, GR, AG und Oncosuisse, sprechen sich explizit für die erhöhte Selbstmedikation aus und wünschen sich eine entsprechende Umverteilung der Arzneimittel der bestehenden Kategorie C in die Kategorien D oder E. Von mehreren Seiten wird explizit die Ausweitung der Kompetenzen der Drogistinnen und Drogisten gutgeheissen, u.a. von CP, SPS, Oncosuisse, AG, SKS und FRC. VD und ein Grossteil der Vertreter der Ärzteschaft (mfe, FMH, BEKAG und VLSS) sehen hingegen die Patientensicherheit gefährdet und sprechen sich gegen die erleichterte Selbstmedikation aus.
Auch bei der neu vorgesehenen Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimittel durch Apothekerinnen und Apotheker gehen die Meinungen auseinander. AVSGA betont, dass sie besonderes Augenmerk auf diese Regelung legt. Verschiedene Teilnehmer (u.a. Ofac, SPO, CP, SPS, Oncosuisse, AG, SKS und FRC) begrüssen, dass die Verordnung auf die Ausweitung der Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker abzielt, während v.a. deren Vertreter (pharmaSuisse, AVKZ, AAV, BAV, BLAV, AKB, DBD, AVSGA, TopPharm, Galenica) diese Absicht zwar positiv im MedBG verankert sehen, jedoch mit der Umsetzung des HMG gemäss VAM nicht zufrieden sind, u.a. aufgrund der Einschränkungen der Abgabe durch Apothekerinnen und Apotheker oder der Erwähnung von „ärztlicher und tierärztlicher Diagnose und Überwachung der Therapie“ in einigen Bestimmungen. Der Art. 45 wird von Apothekerinnen und Apothekern sowie Drogistinnen und Drogisten (pharmaSuisse, AVKZ, AAV, BAV, BLAV, AKB, AVSGA, TopPharm, SDV) und CP aber grundsätzlich begrüsst. Auch cf, SPS, Oncosuisse, AG und AI stehen ihm – teils unter Vorbehalt – positiv gegenüber, während die Vertreter der Ärzteschaft
6/92 Vernehmlassungbericht HMV IV