Bericht ISABV-V

Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 14 Seiten

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Von der Tierärzteschaft insgesamt, SH und einigen Organisationen (insbesondere Gallo-Suisse, SGP, SMP, SVWZH, Tierärzte SG/AR/AI) wurde gefordert, dass der Mehraufwand den Tierärztinnen und Tierärzten vergütet und die Mehrkosten (Schnittstellen zur Praxissoftware) vom Bund übernommen werden sollen.

Die meisten Branchenorganisationen (AgorA, SOBV, SBLV, SBV, SMP, VTL, Suisseporcs, SVV, Swissherdbook, Braunvieh, SGBV, Swiss Beef, GalloSuisse, SGP) fordern, dass der Datenschutz in erweiterter Form sicherzustellen sei; insbesondere wird beantragt, dass die Daten an das BLW nur in anonymisierter Form geliefert werden sollen und dass die Daten keinesfalls für Direktzahlungen oder Sanktionen zu nutzen seien. Auch weiteren Behörden soll der Zugriff nur gewährt werden, wenn dies zwingend erforderlich sei. Ausserdem wird von den meisten dieser Organisationen gefordert, dass die Daten aus dem IS ABV nicht an Abnehmer oder Verwerter bekannt gegeben werden dürfen, auch nicht mit Erlaubnis der Tierhalterinnen und Tierhalter.

GST, FIBL, scienceIndustries, Biosuisse und Demeter weisen darauf hin, dass Art. 64c Abs. 1 HMG das IS ABV unter anderem auch den Zweck der Überwachung der Antibiotikaresistenzsituation vorsehe, welche in der vorliegenden Verordnung fehle. GST und scienceIndustries fordern eine Wirksamkeitsprüfung in 4 Jahren.

Biosuisse, FIBL, Demeter, EFBS und Universitäre Medizin Schweiz regen an, dass die aufwändig gewonnenen Daten auch für die Unterstützung der tierärztlichen präventiven Bestandesmedizin oder Analysen für die züchterische Arbeit genutzt werden sollten bzw. die Daten wissenschaftlichen Kreisen zur Verfügung gestellt werden sollten. Auch von Seiten des Konsumentenschutzes (SKS, FRC) wird gewünscht, näher zu definieren, welche Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Insbesondere von Seiten des Konsumentenschutzes (SKS, FRC) wird bemängelt, dass keine Massnahmen für Vielverbraucher im Verordnungsentwurf beschrieben sind.

Von vielen Seiten wurde darauf aufmerksam gemacht, dass weitere Massnahmen nicht vernachlässigt werden dürfen: wichtig sei insbesondere die Verfügbarkeit von Antibiotika, v.a. first line Antibiotika (AgorA, SOBV, SBLV, SMP, VTL, Suisseporcs, SVV, Braunvieh, Swissherdbook, Proviande, SGBV, Swiss Beef, SGP, GalloSuisse). Zudem wird auch darauf hingewiesen, dass das Benchmarkingsystem zusammen mit den betroffenen Kreisen erarbeitet werden solle (SBV, SMP, VTL, SVV, Braunvieh, Swissherdbook, Swiss Beef, SGP). Von landwirtschaftlicher Seite wird gefordert, keine weiteren Einschränkungen bei der Abgabe von Antibiotika vorzusehen (SOBV, SBLV, SBV, SMP, VTL, Suisseporcs, Braunvieh, Swissherdbook, Swiss Beef, GalloSuisse, SGP, SGBV).

UR, TG BE, LU, GE, Biosuisse, scienceIndustries, FIBL, GST, Demeter, VSKT machen darauf aufmerksam, dass für die Einführung des IS ABV die Kommunikation sorgfältig zu planen und für die Einführungsphase genügend Zeit vorzusehen sei.