Bericht ISABV-V

Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 14 Seiten

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Art. 19:

GR, TG, BE, GE, LU, AI und VSKT weisen darauf hin, dass die Kann-Formulierung hier nicht angezeigt sei, da die Schnittstelle eine unabdingbare Voraussetzung dafür sei, dass die Ziele erreicht werden können.

Um den Aufwand der Datenübermittlung möglichst gering zu halten, beantragt GST eine Präzisierung in ähnlichem Sinne und verweist auf die gemeinsame Position der Geschäftsstelle GST, der Fachsektionen SVW, SVSM, SVK, SVPM SVPG und des BLV, welche am 24. August 2017 unterzeichnet wurde.

Art. 20:

AG, GR, TG, VS, NE, ZH, AG, BE, AI, LU und einige Organisationen (Braunvieh, GalloSuisse, Swissherdbook, SGP, SMP, SBV, SBLV, Swiss Beef, VTL, VSKT, GST) fordern, die Verpflichtung des EDI, Änderungen des Anhangs nur unter Einbezug von Vollzug, Fachpersonen, Lehre und Forschung sowie der Tierärzteschaft vorzunehmen. Bei Änderungen müsse es zwingend eine Vernehmlassung geben.

5 Zum Anhang

1 Vertriebsdaten Zulassungsinhaberin

ScienceIndustries regt an, nebst der UID-Nr. ebenfalls die GLN-Nr. zu akzeptieren oder aber diese sinngemäss mit der UID-Nr. zu verknüpfen.

Tierarztpraxis

GR, TG, VS, ZH, AI, LU und VSKT bemängeln, dass die UID-Nummer kein geeigneter Identifikator für eine Tierarztpraxis sei. Die Beziehung sei nicht eindeutig, da ein Unternehmen mit einer UID mehrere Tierarztpraxen mit je eigenen Privatapotheken betreiben kann, die je separat durch den Grosshandel beliefert werden müssen und im IS ABV je als eigene Einheiten erscheinen müssen. Diesen Einheiten entspricht die BUR-Nummer.

2 Verbrauchsdaten

GR, TG, VS, ZH, AI, LU, VSKT und GST weisen darauf hin, dass bei der Auflistung der Daten bei allen Untertiteln die gleiche Reihenfolge und Bezeichnung zu verwenden sei.

AG fordert, dass die Verbrauchsdaten nur bei Nutztieren obligatorisch erfasst werden sollen, bei Heimtieren sollte die Erfassung auf Freiwilligkeit beruhen. Nur Daten, die in Bezug auf die Erfüllung der strategischen Zielsetzungen und die Risikobewertung entlang der Lebensmittelkette notwendig sind, sollen zu verpflichtenden Angaben erhoben werden.

VS fordert, die Identifikation des Tieres bzw. der Tiergruppe solle bei allen Ziffern optional sein.

SGP fordert eine Kürzung des Datenkatalogs.