Bericht ISABV-V
Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 14 Seiten
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1 Ausgangslage
Mit der Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) vom 18. März 2016 sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) geschaffen worden. Die Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV-V) enthält die Ausführungsvorschriften und regelt insbesondere den Inhalt des Informationssystems, die Zugriffsrechte, die Meldepflichten sowie die datenschutzrechtlichen Aspekte.
Das IS ABV ist ein Teil des gemeinsamen zentralen Informationssystems entlang der Lebensmittelkette des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW). Das BLV betreibt dieses Informationssystem und sammelt die für die Überwachung des Antibiotikaeinsatzes notwendigen Daten. Diese Daten werden teils via Verknüpfung mit anderen Informationssystemen, teils via Meldepflichten von Zulassungsinhaberinnen bzw. Tierärztinnen und Tierärzten an das BLV, in das IS ABV eingespiesen.
2 Vernehmlassungsverfahren
Die Vernehmlassung zur ISABV-V ist zusammen mit den Ausführungsbestimmungen zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) durchgeführt worden.
Am 21. Juni 2017 eröffnete das EDI das Vernehmlassungsverfahren für das Heilmittelverordnungspaket IV. Es dauerte bis am 20. Oktober 2017.
Neben den Kantonen wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst. Die Einladung zur Vernehmlassung wurde an 235 Adressaten versandt.
Insgesamt sind 109 Stellungnahmen zur ISABV-V eingegangen, welche auf der Internetseite https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2017.html#EDI einzusehen sind. Dort finden sich auch der Ergebnisbericht und die Vernehmlassungseingaben zu den übrigen Erlassen des Heilmittelverordnungspakets IV.
Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen zur ISABV-V.
3 Allgemeine Bemerkungen
Die Vernehmlassung der Verordnung ISABV-V führte zu vielen Reaktionen, insbesondere von Seiten der Vollzugsorgane, von Tierärztinnen und Tierärzten und tierärztlichen Organisationen, von landwirtschaftlichen Organisationen und von universitären Kreisen.
Das IS ABV wurde grundsätzlich von allen Vernehmlassungsteilnehmenden als ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Resistenzentwicklungen und damit als ein wichtiger Bestandteil der bundesweiten Strategie zur Reduktion von Antibiotika-Resistenzen (StAR) beurteilt. Nur von einzelnen Tierärztinnen und Tierärzten (Feusi, Suter) wurde der Aufbau und Betrieb des IS ABV als zu bürokratisch bemängelt.
Alle Vernehmlassungsteilnehmenden wünschen grundsätzlich, dass die Umsetzung der Einführung des IS ABV koordiniert und zeitgleich mit einem vergleichbaren Meldesystem für den Einsatz von Antibiotika im Humanbereich in der Schweiz realisiert wird.
Es wird aber auch von allen Seiten darauf hingewiesen, dass der Mehraufwand für die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte so gering wie möglich zu halten sei. Entscheidend für die Akzeptanz und den Erfolg der IS ABV sei eine einfache und benutzerfreundliche Schnittstelle zu den gängigen Praxisprogrammen. Doppelspurigkeiten seien zu vermeiden.