Bericht ISABV-V

Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

AG schlägt vor, die Angabe des Behandlungsgrunds als nicht verpflichtend aufzuführen.

GR, TG, VS, ZH, AI, NE, VSKT und GST weisen darauf hin, dass die Angabe des Behandlungsbeginns und Behandlungsendes grundsätzlich nicht von wichtiger Bedeutung sei und somit bei allen Ziffern optional sein sollte.

AG möchte die Angabe der Absetzfrist als nicht verpflichtend aufführen.

GR, TG, ZH, AI, NE, AG, VSKT und GST weisen darauf hin, dass unklar sei, wie die Vorratsabgabe im IS ABV erfasst werden soll. Es sei zu prüfen, ob eine separate Maske bzw. neue Kategorie erforderlich sei, wobei zu beachten sei, dass viele Angaben bei der Abgabe noch nicht bekannt sind.

Orale Gruppentherapie

GR, TG, VS, ZH, AI, AG und VSKT stellen fest, dass bei den Angaben die Unterscheidung des Rezeptformulars zwischen Verabreichung einer AMV oder eines FüAM fehle. Entsprechend fehlen Angaben zum FüAM wie die erforderliche Konzentration der AMV im FüAM, die Menge FüAM etc. Zusätzlich fehle die Erfassung von Name des Fütterungsarzneimittels oder der Arzneimittelvormischung. Bei der Dosierung sei unklar, ob es sich um die Dosierung der AMV oder des FüAM handelt.

Micarna schlägt vor, den Masttagezuwachs als fakultativ zu bezeichnen, da bei erwachsenem Geflügel kein Zuwachs erfolge.

Nicht orale Gruppentherapie

GST ist der Meinung, dass bei der nicht oralen Gruppentherapie auf die Identifikation der Gruppe verzichtet werden kann oder das Feld optional auszufüllen sei, da kein schriftliches Rezept vorgeschrieben ist.

Einzeltier

GST fordert eine Unterscheidung zwischen «Einzeltier Nutztier» und «Einzeltier Heimtier (für Kleintiere und Equiden) ». Vetsuisse fordert, dass die Angaben für Heimtiere gestrichen oder nur auf freiwilliger Basis erfasst werden sollen. Grosstierpraxis Rohner fordert, von der Erfassung von Einzeltier-Verbrauchsdaten abzusehen, da dies die veterinärmedizinischen Leistungen unnötig verteuere.

GST beantragt, anstatt des Begriffes Besuchsdatum den Begriff Konsultationsdatum zu verwenden. VSKT schlägt die Erfassung des Besuchsdatums als optional vor, da auch die Verschreibung ohne Besuch möglich und erlaubt sei.

GST schlägt vor, zusätzlich die Art der Tierarztpraxis und die Anzahl Konsultationen pro

Jahr für Hunde, Katzen und Equiden aufzunehmen. Zudem beantragt sie, die Erfassung der Postleitzahl des Tierhalters bei Heimtieren als optional vorzusehen, Vetsuisse möchte diese streichen.

GST schlägt vor, die Identifikation der Tiere bei Einzeltierbehandlungen entweder als optional zu bezeichnen oder zu streichen.

Vetsuisse erachtet die Erfassung der Chargennummer nur bei Nutztieren als wichtig.

GST schlägt die Erfassung der Applikationsart als optional vor und statt der Dosierung pro Tier pro Tag die Anwendungsmenge pro Tier pro Anwendung zu erfassen.

Vergleichsdaten

Micarna weist darauf hin, dass beim Vergleich mit dem Durchschnitt die Interpretation situationsbezogen gemacht werden müsse.