Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Die SVP ist der Ansicht, die Regulierungsdichte habe sich erhöht. Es sei unmöglich zu beurteilen, welcher Betreiber welche Mittel erhält. Dies erschwere die Planbarkeit und wirke sich negativ auf geplante Investitionen aus.

Prozessuale und administrative Abläufe

FDP, SGB und SGV machen darauf aufmerksam, dass eine Abstimmung mit der ElCom im Vollzug zwingend notwendig sei.

FDP und SVP betonen die Notwendigkeit einer engen Abstimmung mit anderen Gesetzesvorlagen (u.a. StromVG).

Der SGB begrüsst die Befristung auf 5 Jahre. Es brauche eine Analyse darüber, ob sich das System im erwünschten Sinne ausgewirkt hat.

BDP, VSE, Alpiq, Axpo, BKW, CKW, EWZ, IWB, Repower, VBE, Romande Energie, SAK,

Swisselectric, Swisspower und SWV fordern, dass im Vollzug eine Datenlieferung von BFE an ElCom an Stelle ElCom an BFE stattfindet.

VS, ElCom und EnAlpin sprechen sich für die Streichung der vom BFE zu erarbeitenden Richtlinie aus. Die Richtlinie habe keine Delegationsnorm im Gesetz. Wenn schon müssten diese

Bestimmungen in eine Amtsverordnung.

Alpiq, EWZ, IWB, Repower, VBE, Swisspower und SWV wünschen, dass das BFE nicht nur eine Richtlinie erarbeiten „kann“ sondern dass das BFE in der Verordnung verpflichtet wird, dies auch zu tun.

VSE, Romande Energie und SAK wünschen, dass das BFE auf Vorschlag der Strombranche das Nähere zu Betriebs- und Kapitalkosten einschliesslich den Abschreibungen in einer Richtlinie regelt.

Die Swisspower möchte, dass die Berechtigten ihre Gesuche jederzeit und nicht nur auf ein

Stichdatum hin einreichen können.

Die Stiftung KEV wünscht eine Datenlieferung nicht nur von ElCom ans BFE, sondern auch an die Vollzugsstelle.

SP, Umwelt- und Naturschutzverbände, SES und SKS fordern, dass Leistungen an einzelne

Kraftwerke in einem „Verzeichnis“ offengelegt werden.

Kreis der Anspruchsberechtigten

SP, Umwelt- und Naturschutzverbände, SES und SKS fordern, dass die Gewährung der Marktprämie an umweltrechtliche Auflagen (u.a. Restwassersanierung) geknüpft wird.

FDP, SGV und EWN sind der Ansicht, dass KEV-Anlagen keine Marktprämie erhalten sollen.

GPS und ElCom sind der Ansicht, die Ausweitung der anspruchsberechtigten Anlagen auf Anlagen unter 10 MW in einem Anlagenverbund habe keine gesetzliche Grundlage und sei zu streichen.

Die ElCom ist der Ansicht, dass die Nichtberücksichtigung von Langfristverträgen, die nach dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurden oder eine Laufzeit von weniger als drei Jahren aufweisen, einer gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb gestrichen werden müsse.

Kanton VS weist darauf hin, dass die Berechtigungskaskade unklar und zu überprüfen sei.

VSE, Alpiq, Axpo, CKW, EWZ, Repower, VBE, Romande Energie, SAK, Swisselectric und SWV weisen darauf hin, dass der Satz zur Risikoverschiebung in Art. 93 Abs. 2 unklar und unverständlich und deshalb zu präzisieren sei.