Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
Grundversorgungsabzug
BDP und BKW wünschen, dass beim bereinigten Grundversorgungsabzug die nach Art. 15 Abs. 1 EnG abnahmepflichtige Elektrizität aus erneuerbaren Energien ebenfalls berücksichtigt wird.
Die ElCom wünscht, dass das Grundversorgungspotenzial auf stündlicher Basis berechnet wird.
BL, NW, SZ, EnDK und SGB begrüssen den Grundversorgungsabzug.
FDP und SGV sind der Ansicht, eine Doppelförderung über Marktprämie und Grundversorgung müsse vermieden werden.
Die ElCom fordert das Streichen des Ausschlusses von geförderter Energie und Verträgen, die nach dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurden, bei der Berechnung des Grundversorgungsabzugs.
Kapitalkosten
VSE, Alpiq, Axpo, BKW, CKW, Repower, VBE, Romande Energie, SAK und SWV fordern, dass der Anhang 3 zu den Kapitalkosten als separater Anhang und nicht als Abweichung zum Anhang 1 der StromVV formuliert wird.
Alpiq, BKW, Repower, VBE und SWV sind der Ansicht, die Kapitalstruktur müsse auf 60 %
Eigenkapital und 40 % Fremdkapital festgelegt werden.
VSE, Alpiq, BKW, Repower, VBE, Romande Energie, SAK und SWV fordern zur Berechnung des Asset Beta eine Peer Group aus stromproduktionsintensiven Unternehmen.
VSE, Alpiq, BKW, CKW, Repower, VBE, Swisselectric, Romande Energie, SAK und SWV fordern für den Bonitätszuschlag eine Ratingklasse von (je nach Vernehmlassungsteilnehmer) unter BBB, BBB oder Mittelwert zwischen BBB und A.
VSE, Alpiq, BKW, CKW, Repower, VBE, Romande Energie, SAK und SWV fordern auf Seite der Fremdkapitalkosten die Berücksichtigung einer Size Premium.
VSE, Alpiq, BKW, Repower, VBE, Romande Energie, SAK und SWV fordern bei der Bestimmung des WACC die Berücksichtigung von Baurisikoprämien.
Rechtliche Fragen / Wortlaut der Verordnung
BDP, VSE, Alpiq, EWZ, Groupe E, IWB, Romande Energie, SAK, Stadt Lausanne, RegioGrid,
Repower, VBE und SWV fordern der Rechtssicherheit halber in der Verordnung explizit zu erwähnen, dass die Betreiber das Recht haben, die Wasserkraft in der Grundversorgung und zwar zu
Gestehungskosten abzusetzen.
BDP, VSE, Alpiq, BKW, EWZ, Repower, VBE, Romande Energie, SAK, Swisspower und SWV fordern einen Ersatz des Begriffs „Portfolio“ im Verordnungstext, da dieser Begriff unzulänglich definiert sei.
BDP, VSE, Alpiq, Axpo, BKW, CKW, EWZ, IWB, Repower, VBE, Romande Energie, SAK,
Swisselectric, Swisspower und SWV fordern eine Umformulierung der Unternehmensbetrachtung in Art. 97.
Die EnAlpin schlägt vor, den Begriff der rechtlich eigenständigen Einheit an eine rechtliche und wirtschaftliche Beherrschung zu knüpfen.
Die EMPA wünscht eine Ergänzung von Aufzählungen mit „und“ oder „oder“ um zu präzisieren, dass ob Bedingungen kumulativ oder alternativ zu erfüllen sind.