Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/64: Revision der Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier: Einführung der elektronischen Austauschformate · 28 Seiten

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3.3.3 Ziffer 3.3 eLaborbefund

6 Kantone17 halten fest, dass die Struktur "Testresultat" von CDA-CH-LREP nicht geeignet ist, um Daten der Bakteriologie und Hämatologie/Transfusion darzustellen. Für die Bakteriologie schlagen sie vor, sich an dem zu orientieren, was in ELGA CDA definiert wurde. Weiter fordern die Kantone, dass die inspiratorische Sauerstofffraktion (FiO2) idealerweise als Element im Abschnitt «Coded Vital Signs» vorhanden sein sollte. Für die Schwangerschaftswoche und Zyklusphase schlagen sie vor, sie in die Struktur der Ergebnisse (Coded Results) aufzunehmen. Es gibt jedoch einen Abschnitt "Pregnancy Observation", der derzeit im CDA-Standard geplant ist. Im Idealfall soll dieser Abschnitt Teil der CDA-CH werden, sobald er fertiggestellt und validiert ist.

Die Kantone schreiben, dass wenn die weiterverarbeiteten Ergebnisse in Papierform oder als PDF-Datei übermittelt werden, das Dokument in den Abschnitt Embedded Multimedia Content integriert werden kann. Wenn sie jedoch in den Auftrag integriert sind, werden sie wie die anderen Ergebnisse übermittelt. Es bleibt die Frage nach der Verbindung zwischen dem Subunternehmer und diesen Ergebnissen, denn obwohl der Subunternehmer im Abschnitt Teilnehmer (externes Labor) erwähnt werden kann, gibt es keine Verbindung zwischen ihm und den extern beauftragten Analysen.

Die Kantone finden generell, dass die Integration von angehängten Dokumenten nicht ideal ist. Der Abschnitt Embedded Multimedia ermöglicht die Einbindung von Dateien (z. B. PDF) für einen bestimmten Bereich der Ergebnisse (Urin, Serologie, Chemie). Dies ist jedoch selten der Fall. Diese Dokumente sind in der Regel mit dem gesamten Auftrag verknüpft. Und es gibt kein Äquivalent im Header des Dokuments. Der Abschnitt Related Document ermöglicht lediglich den Verweis auf ein anderes CDA-Dokument.

5 Stellungsnehmende18 erachten das Austauschformat eLaborbefund als ein wichtiges Element und darüber hinaus aufgrund der hochstrukturierten Abläufe in der Labormedizin als ein geeigneter Anwendungsfall für die Übermittlung hochstrukturierter Informationen im elektronischen Patientendossier.

Sie berichten, dass sie bei der Erarbeitung des Austauschformates eLaborformat in Erfahrung gebracht haben, dass die Praxislabore nicht aktiv in die Erarbeitung einbezogen wurden und dass dies die Gefahr in sich birgt, dass dieses Format nicht praxistauglich ist.

Auch die FMH schreibt diesbezüglich, dass das Austauschformat eLaborbefund in der vorliegenden Form ohne Einbezug von Ärztinnen und Ärzte mit eigenem Praxisbezug entwickelt worden ist und sie die Tauglichkeit und Praktikabilität des Austauschformats für Praxislabore daher sehr in Frage stellen.

Die vorhin genannten Stellungsnehmenden sowie die FMH fordern deshalb, dass das Austauschformat vorher unter Einbezug der Anwendergruppe «Praxislabor» und «Apothekenlabor» einer Überprüfung unterzogen werden sollte. Die Stellungsnehmenden machen geltend, dass jeder Laborbefund grundsätzlich Bestandteil eines Patientendossiers bildet, welches gemäss den Bestimmungen des Daten- und Patientenschutzes sowie des Arztgeheimnisses zu behandeln ist. Daher sind die Laborbefunde nicht wie in den Erläuterungen zum Anhang 4 der Verordnung EPDV-EDI dargelegt von den Laboratorien „an ihre Auftraggeber (Arztpraxen, Spitäler, etc.)“ zu „übermitteln“, sondern ausschliesslich persönlich und vertraulich der behandelnden, die Labordiagnostik anordnende Medizinalperson (Arzt oder Apotheker) zuzustellen.

17 FR, GE, JU, NE, VD, VS

18 ChiroSuisse, IPAG, PharmaSuisse, Physiosuisse, SBK