Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/64: Revision der Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier: Einführung der elektronischen Austauschformate · 28 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 24Fedlex · Ergebnisbericht
Die Stellungsnehmenden machen weiter darauf aufmerksam, dass Value-Sets aufgeführt werden, die dringlichst mit denen des Anhangs 3 der EPDV-EDI festgelegten Metadaten abgeglichen werden müssen. Beispielswiese wird in Ergänzung 3 für das Geschlecht der Patientinnen und Patienten der OID 2.16.840.1.113883.1.11.1 verlangt (The value of @code shall be drawn from value set 2.16.840.1.113883.1.11.1 AdministrativeGender), wohingegen mit Anhang 3 ein eigener OID festgelegt wurde. Auf der anderen Seite wird in Anhang 3 die Angabe der Funktion des Autors verlangt (At least one of the listed authors must be a laboratory specialist), die wiederum in Anhang 3 nicht festgelegt wurde.
Weiterhin enthält die Ergänzung 3 Value-Sets, die entweder für den Anwendungsfall EPD keine Relevanz oder Bedeutung haben oder in Ergänzung 3 überhaupt nicht referenziert werden. Ein Beispiel hierfür ist das Value-Set ReligiousAffiliation („Satanism, Native American, Brethren, Occult“ etc.). Medshare schreibt, dass bei CDA-CH-LREP auf die überarbeitete Version (2018) gemäss http://e-health-wiki.ch/index.php/Ehscda:CDA-CHLREP(specification) zu verweisen sei. Idealerweise wird hier auch die OID der Spezifikation genannt: 2.16.756.5.30.1.1.1.1.3.9.1.
Weiter soll unter Allgemeiner Laborbefund auch die OID für diese Ausprägung der CDA-CH-LREP Spezifikation genannt werden. Medshare macht darauf aufmerksam, dass meldepflichtige Laborbefunde nur auf Verlangen des Patienten oder der Patientin im EPD eingestellt werden dürfen und das Laborbefunde für Qualitätskontrollen nicht im EPD eingestellt werden dürfen. Die Informationseinheit «weitere relevante Beobachtungen» soll mit Stichworten wie Blutgruppe oder Gestationsalter ergänzt werden.
Das Inselspital informiert, dass ihr Laborinformationssystem-Lieferant grundsätzlich keine technischen Schwierigkeiten sieht, diese Vorgaben umzusetzen. Allerdings hat ihnen die Zeit nicht gereicht, eine abschliessende inhaltliche Aussage zu treffen. Dazu müssen die erfassten Stammdaten systematisch gegen die Vorlage abgeglichen werden, wobei absehbar ist, dass weitere Stammdaten erfasst werden müssen, um den Vorgaben zu genügen. Dies umfassend abzuklären, ist der Lieferant aber erst im Rahmen eines Vorprojekts bereit.