Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/64: Revision der Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier: Einführung der elektronischen Austauschformate · 28 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Stufe Arztpraxis erwartet, aber nicht abgegolten wird. Er bittet darum, dass auf eine Gesetzesänderung und Verordnungsanpassung, in den von ihnen beantragten Punkten, hin zu arbeiten ist.

Verbindlichkeitsstufen

Die Beschränkung auf lediglich zwei Verbindlichkeitsstufen erscheint 6 Stellungsnehmenden6 pragmatisch und sinnvoll. Sie geben jedoch zu bedenken, dass im „IHE-Kontext“ mehrere Optionalitäten vorgesehen sind, die unter der Verbindlichkeitsstufe „M=muss“ interpretiert werden können, z.B. „mandatory“ oder „required if known“.

Die Cistec merkt an, dass eine weitere Kategorie, die dem RE „Required but may be empty“ unter HL7v2 entspricht, benötigt wird. PharmaSuisse, IPAG, Physiosuisse, SBK und ChiroSuisse empfehlen die technische Spezifikation dahingehend zu überprüfen, dass ausschliesslich die beiden im Verordnungstext definierten Verbindlichkeitsstufen M (Muss, entspricht M=mandatory) und K (Kann, entspricht o=optional) vorkommen. IHE Suisse und Medshare empfehlen die Optionalitäten in den Spezifikationen in allen Sprachen (Übersetzungen) und in allen 4 Landessprachen gleich wie in den Inhaltsprofilen der IHE mit demselben Buchstaben für alle Sprachen gleich zu benennen.

Weitere Austauschformate

Die FRC schlägt vor, dass weitere Austauschformate, z.B. für Entlassungsberichte aus Krankenhäusern und häuslicher Pflege, im Anhang 4 mit aufzunehmen sind.

CDA-Standard

Die Wahl der Health Level 7 (HL7) Clinical Document Architecture (CDA) Formate für den Transport von strukturierten Daten wird vom Inselspital Bern grundsätzlich begrüsst. Es weist jedoch darauf hin, dass die Implementierung solcher Austauschformate in ihren Primärsystemen einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand darstellen und dass dort, wo Kliniker aufgrund der verlangten viel strukturierteren Datenerfassung ihre Prozesse umstellen müssen, mit Widerstand von der Klinikerfront zu rechnen ist. Medshare bemängelt, dass im Anhörungsentwurf keine Aussage gemacht wird, ob die in Anhang 4 genannten Austauschformate verbindlich sind oder nicht und verlangt deshalb, die Austauschformate verbindlich zu machen und dies auch bei der Zertifizierung der Gemeinschaften zu überprüfen.

6 BEKAG, ChiroSuisse, IPAG, PharmaSuisse, Physiosuisse, SBK