Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/79: Genehmigung des Rahmenübereinkommens über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft · 20 Seiten
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Unterzeichnung könne in Betracht gezogen werden, wenn die Auswirkungen und die Möglichkeiten zur Umsetzung in der Schweiz geprüft seien.
Diese Prüfung ist inzwischen erfolgt und hat ergeben, dass die Konvention sich zur Umsetzung mehrerer Ziele und Strategien des Bundesrats (vgl. dazu unten 4.2.) eignet, die in der Legislaturperiode 2015–2019 anstehen. Die Ratifizierung der Konvention wäre zudem ein nachhaltiger Beitrag der Schweiz zum Europäischen Kulturerbejahr 2018.
4.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates
Ein Beitritt zum Übereinkommen steht in Übereinstimmung mit mehreren Zielen und Strategien der Legislaturplanung 2015–201924sowie der Kulturbotschaft 2016– 202025und kann auf dem Gebiet des Kulturerbes Wesentliches zu den Politiken des Bundes beitragen. Von ihr gehen massgebliche Impulse aus, um die für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege diagnostizierte Tradierungskrise26 zu überwinden.
Die von der Konvention geforderte kulturelle Teilhabe, die Anerkennung der kulturellen Vielfalt und der Respekt kultureller Minderheiten sind auch wichtige Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden in der Schweiz. Sie stimmen mit den Legislaturzielen Nr. 8 Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und fördert die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen27und Nr. 9 Die Schweiz fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern28überein.
Der Bund richtet seine Förderpolitik im Bereich Kulturerbe bereits heute nach den Handlungsachsen «Kulturelle Teilhabe» und «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» aus29 und will diese Politik in den kommenden Jahren systematisch weiterverfolgen.
Ziel 10 der Legislaturplanung sieht vor, dass die Schweiz ihr Engagement für die Förderung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit fortführt und sich für eine starke internationale Gouvernanz einsetzt30. Auch die Kulturbotschaft 2016–202031sieht die Valorisierung und Ausweitung der institutionellen internationalen Zusammenarbeit als Schwerpunkt vor. Die Schweiz hat bisher alle relevanten europäischen Konventionen ratifiziert und engagiert sich stark im Comité Directeur de la Culture, du Patrimoine et du Paysage des Europarats (CDCPP). Die Anliegen der Konvention von Faro sind komplementär zu den bereits ratifizierten Übereinkommen und erweitern die Kulturerbe-Politik um wichtige Dimensionen.
24 BBl 2016 1105ff.
25 BBl 2015 497ff.
26 BBl 2015 565
27 BBl 2016 1175-1177
28 BBl 2016 1177f.
29 BBl 2015 500f.
30 BBl 2016 1178 ff.
31 BBl 2015 497ff.