Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/79: Genehmigung des Rahmenübereinkommens über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft · 20 Seiten

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1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Konvention von Faro) definiert das Kulturerbe als zentrale Ressource für eine umfassende nachhaltige Entwicklung und zeigt konkrete Wege auf, wie das Kulturerbe zur Entwicklung einer nachhaltigen und inklusiven Gesellschaft nutzbar gemacht werden kann.

Kulturelle Nachhaltigkeit ist ein relativ junges Konzept; es wurde erst im Rahmen der 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 systematisch in die globalen Nachhaltigkeitsziele aufgenommen. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–20191des Bundesrats nennt erstmals konkrete Ziele im Bereich der kulturellen Nachhaltigkeit. Auch in der der Botschaft zur Förderung der Kultur 2016–2020 (Kulturbotschaft)2betont der Bundesrat, dass die nachhaltige Entwicklung stärker auf Aspekte des Kulturerbes und der Kreativität ausgerichtet werden müsse und zeigt mit den drei Handlungsachsen «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» auf, wie Kultur zu nachhaltiger Entwicklung beitragen kann. Diesen Strategien liegt ein modernes und dialogisches Kulturerbeverständnis zugrunde, das eng mit Lokalitäten und Lebensbedingungen verknüpft ist. Bewahrung und Gestaltung des Kulturerbes sollen in partizipativer und demokratischer Beteiligung erreicht werden. Das Kulturerbe wird anerkannt als bedeutender Standortfaktor, als wichtiges Element für Lebensqualität und für die Festigung einer demokratischen Gesellschaft.

1.2 Verlauf der Verhandlungen

Auslöser für die Ausarbeitung der Konvention war die Erkenntnis, dass neben den bestehenden Übereinkommen des Europarats mit ihren je besonderen Zielsetzungen bisher ein Instrument fehlte, welches das Kulturerbe in allgemeiner Weise in Wert setzt und seine Bedeutung für die Lebensqualität des Einzelnen, für die Integration der Gesellschaft und die Nachhaltigkeit stützt.

Das Rahmenübereinkommen wurde von einer Expertengruppe unter Leitung des Comité directeur du patrimoine culturel des Europarats 2003–2004 ausgearbeitet und am 27. Oktober 2005 vom Ministerrat des Europarats verabschiedet und zur Unterzeichnung und Ratifikation aufgelegt.

Das Übereinkommen ist am 1. Juni 2011 mit dem Beitritt des zehnten Staats in Kraft getreten (Art. 18 Bst. c).

Bisher haben 17 Staaten das Übereinkommen ratifiziert (Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Georgien, Ungarn, Litauen, Luxemburg, Montenegro,

Norwegen, Österreich, Portugal, Republik Moldau, Serbien, Slowakische Republik,

1 https://www.are.admin.ch/are/de/home/nachhaltige-entwicklung/politik-undstrategie/strategie-nachhaltige-entwicklung-2016-2019.html (konsultiert am: 10.07.2017)

2 BBl 2015 497ff.