Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/79: Genehmigung des Rahmenübereinkommens über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft · 20 Seiten

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verfügt sie für die ganzheitliche Betrachtung, Schonung und Weiterentwicklung von Landschaft, historischen Ortsbildern und Verkehrswegen über international vorbildliche und einmalige Instrumente11. Umgekehrt kann sie von den Erfahrungen der anderen Staaten profitieren.

Die Konvention von Faro bildet eine solide Grundlage für die zukünftige Ausrichtung der Kulturerbepolitik des Bundes, welche die Leistungen des Kulturerbes für die Gesellschaft sichtbar machen sowie Mitwirkung und Mitverantwortung stärken will. Der Beitritt würde die Teilnahme der Schweiz an den bereits bestehenden kulturellen Übereinkommen des Europarats sinnvoll vervollständigen. Er wäre ein Bekenntnis der Schweiz zur Förderung von Stabilität und für ein friedliches Zusammenleben der Völker und entspricht den Zielen der Aussenpolitik des Bundes.

1.6 Sprachfassungen des Vertrags

Verbindlich und gleichwertig sind die französische und die englische Sprachfassung.

2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Übereinkommens

Präambel

Die Präambel bringt die Leitgedanken zum Ausdruck, die anschliessend in den einzelnen Bestimmungen des Übereinkommens konkretisiert werden.

Abschnitt 1: Ziele, Definitionen und Grundsätze

Art. 1 Ziele des Übereinkommens

Das Übereinkommen geht aus von der Anerkennung dreier Grundprämissen: Erstens stehen den Menschen Rechte am Kulturerbe zu; diese Rechte sind im Grundrecht auf Teilhabe am kulturellen Leben gemäss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 (Art. 27) mitenthalten. Es besteht sodann eine gemeinsame wie auch eine individuelle Verantwortung gegenüber dem Kulturerbe als notwendiges Gegenstück zu den Rechten an diesem Erbe. Die Erhaltung und eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Nutzung des Kulturerbes sind drittens darauf gerichtet, die Gesellschaft weiterzuentwickeln und die Lebensqualität zu fördern.

Die Massnahmen, welche die Vertragsstaaten zur Umsetzung des Übereinkommens treffen, sollen dem Aufbau einer im Frieden lebenden demokratischen Gesellschaft

11 Zu nennen sind insbesondere die drei Bundesinventare: Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN; Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS; Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS.