Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten
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3.3 Sicherheitstechnisches Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI)
Das ENSI kommt zum Schluss, dass neben Jura Ost und Zürich Nordost auch Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden soll. Aus Sicht des ENSI ist die Zurückstellung von Nördlich Lägern aufgrund der bestehenden Ungewissheiten nicht ausreichend begründet. In seinem im April 2017 veröffentlichten Gutachten7 legt das ENSI die Grundzüge seiner Beurteilung dar und erläutert seine Schlussfolgerungen.
Nach Beurteilung des Vorschlags der Nagra stellte das ENSI fest, dass die Nagra ihren Vorschlag gemäss den Vorgaben des Sachplans transparent und grösstenteils nachvollziehbar dargelegt hat. Auch aus Sicht des ENSI sollen die Gebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg in Etappe 2 zurückgestellt werden. Hier konnten eindeutige Nachteile belegt werden. Ausserdem ist das ENSI ebenfalls der Ansicht, dass die Gebiete Jura Ost und Zürich Nordost keinen eindeutigen Nachteil aufweisen und somit in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen.
Das ENSI stimmt hingegen der Beurteilung der Nagra für das Standortgebiet Nördlich Lägern nicht zu. Die geomechanischen Grundlagen sind für die Beurteilung der maximalen Tiefe der Lagerebene nicht ausreichend begründet, da es keine standortspezifischen Daten gibt, welche eine Unterscheidung der geomechanischen Eigenschaften zwischen den Standortgebieten erlauben. Somit ist es nicht nachgewiesen, dass die maximale Tiefe auf 700 m (für ein Lager für hochaktive Abfälle, HAA) bzw. 600 m (für ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle, SMA) beschränkt werden muss.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten geht das ENSI ausserdem für dieses Standortgebiet von einem ausreichenden Platzangebot untertags aus. Eine Zurückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern basierend auf den vorliegenden Daten und Kenntnissen beurteilt das ENSI daher als nicht ausreichend begründet. Aus Sicht des ENSI sind damit die drei geologischen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost jeweils für ein SMA-Lager und ein HAA-Lager in Etappe 3 SGT vertiefter zu untersuchen.
7 Das Gutachten des ENSI zum Vorschlag der Nagra kann unter www.ensi.ch/de/wp-content/uploads/sites/2/2017/04/Final_web_24_04_2017_weboptimiert.pdf heruntergeladen werden.