Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten
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lokalen Hang- und Grundwasserverhältnissen im Bereich der Oberflächenanlagen getroffen werden. Ausserdem muss der qualitative Schutz des Grundwassers während dem Bau und dem Betrieb der Anlage vertieft untersucht werden. Die in der Region vorhandenen Thermalwasservorkommen werden durch die Oberflächenanlage nicht tangiert. Allerdings kann eine quantitative Beeinflussung des in Lottstetten-Nack erbohrten Thermalwasservorkommens im Malm-Aquifer als Folge einer kleinen Druckabsenkung durch die Zugangsbauwerke nicht vollständig ausgeschlossen werden. Vorgängig und während dem Bau sind entsprechende, detaillierte Abklärungen zu treffen und Überwachungsprogramme durchzuführen. Auch in ZNO-6b soll für die UVP 1. Stufe ein Entwässerungskonzept für die Bau- und Betriebsphase erstellt und in der UVP 2. Stufe detaillierter untersucht werden. Was das Lager für Auswirkungen auf Lebensräume, Flora und Fauna sowie das Ortsbild und die Landschaft haben kann, ist ebenfalls in UVP 1. Stufe zu beschreiben.
5.2.3 Stellungnahmen BAFU zu den UVP-Voruntersuchungen
Die UVP-VU wurden den Standortkantonen sowie den Behörden der betroffenen Nachbarstaaten zur Stellungnahme unterbreitet. Zusätzlich haben die Regionalkonferenzen das Kapitel 7 auf seine Vollständigkeit geprüft. Das BAFU hat in Kenntnis dieser Stellungnahmen eine Beurteilung der UVP-VU vorgenommen und verschiedene Anträge gestellt und dabei auch Ergänzungen für die in Etappe 3 vorgesehene Aktualisierung der UVP-VU und der Pflichtenhefte für den UVB 1. Stufe verlangt.12
Das BAFU prüfte, ob die Nagra im Hinblick auf die Umweltauswirkungen aufgezeigt hat, welches die wichtigen Fragen, Rahmenbedingungen, Annahmen und Projektvorgaben sind bzw. welche Fragestellungen im Rahmen der Hauptuntersuchung (UVB 1. Stufe, Teil des Rahmenbewilligungsgesuchs) nicht mehr weiter vertieft werden sollen. Weiter hat es geprüft, ob nichts Wichtiges vergessen ging bzw. Unwesentliches in den Vordergrund gerückt oder über die ganze Projektierungsdauer mitgeführt wird. Das BAFU kommt in seiner stufenbezogenen Beurteilung grundsätzlich zum Schluss, dass die UVP-VU die zu erwartenden Auswirkungen in den 13 untersuchten Umweltbereichen weitgehend erfasst haben. Die Pflichtenhefte müssen jedoch in einigen Punkten für den UVB
1. Stufe angepasst werden. Dabei müssen insbesondere im Bereich Landschaft bei der Anlage JO-3+ die Lage, Anordnung und Einpassung (v. a. bezüglich BLN) optimiert und bei NL-6 die Auswirkungen auf das benachbarte BLN-Objekt aufgezeigt werden. Zudem empfiehlt das BAFU bei den Standortarealen Nördlich Lägern auch die Lärmimmissionen auf deutschem Boden im UVB darzustellen. Im Weiteren unterstützt das BAFU auch Anträge der betroffenen Kantone. Die vom BAFU gestellten Anträge muss die Nagra im weiteren UVP-Verfahren berücksichtigen.
12 Die Beurteilungen des BAFU zu den UVP-VU JO und ZNO sind auf der BFE-Webseite zugänglich: www.radioaktiveabfaelle.ch Weitere Publikationen Medienmitteilungen 22.3.2016. Die Beurteilung des BAFU zu den UVP-VU von NL-2 und NL-6 sind auf der BFE-Webseite unter dem Link «Vernehmlassung Etappe 2» zu finden.