Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht
9.3 Standortregion Zürich Nordost (insgesamt 43 Gemeinden)
Infrastrukturgemeinden
Kanton TG (1) Schlatt
Kanton ZH (11) Benken, Dachsen, Flaach, Flurlingen, Kleinandelfingen,
Laufen-Uhwiesen, Marthalen, Ossingen, Rheinau, Trüllikon, Truttikon
Weitere einzubeziehende Gemeinden
Kanton SH (9) Beringen, Buchberg, Dörflingen, Löhningen, Neuhausen am Rheinfall,
Neunkirch, Rüdlingen, Schaffhausen, Thayngen
Kanton TG (3) Basadingen-Schlattingen, Diessenhofen, Neunforn
Kanton ZH (13) Adlikon, Andelfingen, Berg am Irchel, Buch am Irchel, Dägerlen, Dorf,
Feuerthalen, Henggart, Humlikon, Thalheim an der Thur, Unterstammheim, Volken, Waltalingen
Deutschland (6) Büsingen, Dettighofen, Gailingen, Gottmadingen, Jestetten, Lottstetten
9.4 Hinweis zur Zusammensetzung der Regionalkonferenzen
In Etappe 3 werden verstärkt auch die regionalen Planungsträger einbezogen (unterschiedlich je Teilraum: Planungsverband oder Planungsgruppe, Landkreis (D) oder Kanton, wenn keine regionalen Planungsverbände vorhanden sind). Jeder regionale Planungsträger, der mit mindestens einer Gemeinde in der Standortregion oder mit einem Sitz in der Regionalkonferenz von Etappe 2 vertreten war, verfügt gemäss dem BFE-Verteilschlüssel über ein Kontingent ihm zustehender Sitze. Er kann somit Delegierte des Planungsträgers in die Regionalkonferenz von Etappe 3 entsenden. Dabei kann es sich auch um Vertretende von Gemeinden handeln, die nicht zu den Gemeinden der Standortregion zählen. Diese Möglichkeit wird von den deutschen Landkreisen für folgende Gemeinden in Anspruch genommen: Küssaberg in Jura Ost, Waldshut-Tiengen in Nördlich Lägern und evtl. Hohentengen am Hochrhein, Klettgau, Blumberg und Rielasingen-Worblingen in Zürich Nordost. Die Zusammensetzung der Regionalkonferenzen für Etappe 3 wird dem BFE von den Leitungsgremien der Regionalkonferenzen unterbreitet und vor Ende Etappe 2 für die Gründungsversammlungen festgelegt.