Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten
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Grundsätzlich ist der Einengungsvorschlag der Nagra für die Plattform Wellenberg (WLB) nachvollziehbar und diesem wird hinsichtlich der Zurückstellung des Standortgebiets WLB zugestimmt. Auch aus sicherheitstechnischer Perspektive ist die Zurückstellung nachvollziehbar. Die angewandte Bewertungsmethodik der Nagra ist gemäss der Fachgruppe Sicherheit nachvollziehbar und hat sich gegenüber der Beurteilung in Etappe 1 verbessert. Die Plattform WLB hat bezüglich der Oberflächenanlage einen umfassenden Fragekatalog erstellt, welcher von der Nagra verständlich beantwortet wurde. Falls die Region für ein geologisches Tiefenlager entgegen dem Vorschlag der Nagra in Frage kommt, müssten unter anderem die Punkte zum genauen Landbedarf und der Grösse ergänzt werden. Beispielsweise müsste dem Verkehrsregime und der Verkehrsbelastung auf Schiene und Strasse die nötige Aufmerksamkeit geschenkt und entsprechende Massnahmen vorgesehen werden. Dies deshalb, weil das Engelbergertal kein Durchgangstal ist und somit verkehrlich eine Sackgasse darstellt. Für die Plattform WLB ist die Analyse der SÖW weitgehend nachvollziehbar. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Nagra dazu verpflichtet werden soll nachzuweisen, dass das Tiefenlager keine negativen Auswirkungen für die Region in den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt hat. Dies für den Fall, dass die Region Wellenberg wider Erwarten als Standortregion in Frage kommen sollte.
Die Argumentationskette der Nagra ist für die Regionalkonferenz Zürich Nordost (ZNO) im Allgemeinen nachvollziehbar. Aus sicherheitstechnischer Sicht werden von ZNO vertiefte Überprüfungen der maximalen Abfallmengen, der Flächenreserven unter Tag und der Tiefenlage gefordert. Die Regionalkonferenz ZNO empfiehlt, bei den Dosisintervallen Worst Case-Szenarien mit der Kombination mehrerer ungünstiger Annahmen zu berechnen. Der Gesamtbericht ZNO verlangt, dass die nur grob festgelegte Grenze der Gewässerschutzbereiche im Raum Isenbuck und Berg im Hinblick auf die Etappe 3 detaillierter untersucht wird, bevor der Standort definitiv festgelegt wird. Der Planungsperimeter ist daher bis auf weiteres beizubehalten. Es ist für ZNO wichtig, dass zu Beginn der Etappe 3 die Anforderungen an einen Nachweis formuliert werden, dass ein Kombilager sicherheitsmässig mit zwei getrennten Lagern gleichwertig ist. Betreffend der Einengung macht die Regionalkonferenz ZNO darauf aufmerksam, dass eine zu schnelle Einengung der Standorte dazu führen kann, dass bei den vertieften Untersuchungen in Etappe 3 kein Standort mehr in Frage kommt. Sie ist daher der Meinung, dass NL nicht zurückgestellt werden darf. Die starke Einengung durch die Nagra mit der Rückstellung von NL beruht aus der Sicht von ZNO bereits auf einer Optimierung der Kriterien. Was die SÖW angeht, weist die Regionalkonferenz ZNO darauf hin, dass gemäss den Vorgaben des SGT bei der definitiven Standortwahl auch raumplanerische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Für die Regionalkonferenz basiert der Einengungsvorschlag der Nagra zum Teil auf sicherheitstechnischen Details, wohingegen raumplanerische und sozioökonomische Aspekte zu wenig Beachtung finden. ZNO unterstreicht die Wichtigkeit funktionierender Checks and Balances. Es brauche die Unabhängigkeit der Instanzen, genügend Ressourcen auf Seite der Kontrolleure, einen konstruktiven und offenen Umgang mit abweichenden Meinungen und Transparenz. Für die Regionalkonferenz ZNO ist es wichtig, dass in Etappe 3 die breit abgestützte Partizipation auf der Grundlage des Status Quo ohne Abstriche weitergeführt wird. Zu verstärken ist künftig die Unterstützung der Infrastrukturgemeinden.