Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten

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das Standortareal in UVP 1. Stufe ein Entwässerungskonzept für die Bauphase und die Betriebsphase erstellt werden, welches dann in der UVP

2. Stufe detaillierter untersucht werden soll.

Für das Standortareal der Oberflächenanlage NL-2 gilt nur der Bereich Boden als wesentlich. Dieser soll daher bereits in der UVP 1. Stufe untersucht werden. Die Hauptbeeinträchtigung des Bodens erfolgt in der Bauphase und beschränkt sich auf die für die Verkehrserschliessung beanspruchten Flächen und die eventuellen Bauinstallationen ausserhalb des Standortareals. Ausserdem muss in der UVP 1. Stufe der Erhalt der Grundwasserneubildung untersucht und der Schutz des Grundwassers während dem Bau und dem Betrieb der Anlage vertieft betrachtet werden. Die in der Region vorhandenen Thermalwasservorkommen werden durch die Oberflächenanlage nicht tangiert. Allerdings wird mit den Zugangsbauwerken zum Tiefenlager die Untere Süsswassermolasse durchfahren, welche in der Region Eglisau für die Gewinnung von Mineralwasser genutzt wurde. Alle anderen Thermalwasservorkommen werden durch die Zugangsbauwerke nicht tangiert. Eine detaillierte Evaluation der Thermalwasser- bzw. Tiefenwassersituation in der weiteren Projektplanung ist notwendig. Für die UVP 1. Stufe soll ein Entwässerungskonzept für die Bau- und die Betriebsphase erstellt werden, welches in der UVP 2. Stufe detaillierter untersucht werden soll. Auch die vorhandenen Le-

bensräume, Flora und Fauna sowie die Landschaft und das Ortsbild und

die Auswirkungen darauf sind in Stufe 1 ausreichend zu beschreiben. Im Bereich Naturgefahren sind allfällige Auswirkungen in der UVP 1. Stufe darzulegen und Massnahmen dagegen aufzuzeigen. Das Standortareal «Hardrütenen» ist entlang des Hangs sowie des Hangfusses des Ämpergs gering durch Rutschungen gefährdet.

Für die Oberflächenanlage NL-6 gelten die Bereiche Boden, Landwirtschaft und Wald als wesentlich. Diese sollen bereits in der UVP 1. Stufe untersucht werden. Die Hauptbeeinträchtigung des Bodens erfolgt in der Bauphase. Beim Wald ist abzuklären, wieviel Wald zu roden ist und ob die Fläche verlustlos wieder hergestellt werden kann. Bezüglich Landwirtschaft beansprucht primär der Bau der Oberflächenanlage Fruchtfolgeflächen – die Betriebsphase ist hingegen nicht relevant. Für den Bereich Grundwasser gelten dieselben Aspekte wie für die Anlage NL-2. Die vorhandenen Thermalwasservorkommen werden nicht tangiert. Die Erhaltung der Grundwasserneubildung muss in der UVP 1. Stufe untersucht werden. Hierfür soll für die UVP 1. Stufe ein Entwässerungskonzept für den Bau und Betrieb erstellt und in der UVP

2. Stufe detaillierter untersucht werden. Auch die vorhandenen Lebens-

räume, Flora und Fauna sowie die Landschaft und das Ortsbild und die

Auswirkungen darauf sind in Stufe 1 ausreichend zu beschreiben. Im Bereich Naturgefahren sind allfällige Auswirkungen in der UVP 1. Stufe darzulegen und Massnahmen dagegen aufzuzeigen. Das Standortareal ist nur gering entlang der bewaldeten Talflanken durch Rutschungen gefährdet.

Für ZNO-6b gelten die Bereiche Boden, Landwirtschaft und Wald als relevant und sollen bereits in der UVP 1. Stufe untersucht werden. Die Hauptbeeinträchtigung des Bodens erfolgt in der Bauphase. Beim Wald ist abzuklären, wieviel Wald zu roden ist und ob die Fläche verlustlos wieder hergestellt werden kann. Bezüglich Landwirtschaft beansprucht der Bau der Oberflächenanlage Fruchtfolgefläche. Die Auswirkungen des Betriebs sind für den Umweltbereich Landwirtschaft hingegen nicht relevant. Bezüglich des Bereichs Grundwasser müssen in der UVP 1. Stufe weitere Abklärungen zu den