Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten

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Neben Informationen, die bereits für Etappe 1 verwendet wurden, werden für diese Schritte auch die in der Zwischenzeit neu erarbeiteten Grundlagen, insbesondere Informationen aus Bohrungen Dritter sowie neue 2D-seismische Messungen verwendet. Die sicherheitstechnischen Abklärungen führen zu einer Einengung auf zwei geologische Standortgebiete pro Lagertyp. Diese schlägt die Nagra für die weiteren Untersuchungen in Etappe 3 des Sachplanverfahrens vor. Es sind dies:

– Jura Ost (AG) mit dem Standortareal JO-3+

– Zürich Nordost (ZH, TG) mit dem Standortareal ZNO-6b

In beiden Gebieten ist es gemäss Nagra sicherheitstechnisch möglich, ein SMA- und ein HAA-Lager am selben Standort anzuordnen und somit ein sogenanntes Kombilager zu erstellen. Neben dem Hauptbericht hat die Nagra zusätzlich Dossiers zu den geologischen Grundlagen erstellt (NTB 14-02/II-VIII). Der Bericht NTB 14-02/I dient als Überblick aller Dossiers und fasst diese kurz zusammen. Ebenfalls Teil des Einengungs-Vorschlags der Nagra ist der Bericht NTB 14-03, in welchem die durchgeführten Dosisberechnungen und die daraus abgeleiteten Dosisintervalle dokumentiert sind. Weiter wird dort die Wirksamkeit der Barrierensysteme von SMA- und von HAA-Lagern in den verschiedenen Standortgebieten bewertet. Neben diesen Berichten wurden zahlreiche weitere Referenzberichte eingereicht.5

3.2 Zusatzdokumentation

Nachdem die Nagra Anfang 2015 ihren Vorschlag für die in Etappe 3 weiter zu untersuchenden geologischen Standortgebiete bekannt gegeben hat, stellte das ENSI im September 2015 fest, dass es von der Nagra insbesondere zur Beurteilung der Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit zusätzliche Unterlagen benötigt.

Das ENSI kam im Rahmen der Prüfung des Vorschlags der Nagra zum Schluss, dass Informationen zum Indikator «Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit» fehlen. Dieser Indikator beurteilt unter anderem die maximale Tiefenlage für ein Lager. Dies ist vor allem für das Standortgebiet Nördlich Lägern relevant, da die Nagra im Rahmen des Hauptberichts die grosse Tiefenlage im Standortgebiet Nördlich Lägern als eindeutigen Nachteil beurteilt hat und deshalb das Gebiet nicht für die weitere Untersuchung vorschlug. Die Nagra liefert im Bericht NAB 16-416 die vom ENSI geforderten Zusatzdokumentation zum Hauptbericht NTB 14-01. In der Zusatzdokumentation bestätigt die Nagra, dass Nördlich Lägern bezüglich Platzangebot und maximaler Tiefenlage eindeutige Nachteile für ein HAA-Lager wie auch für ein SMA-Lager aufweist. Daher empfiehlt sie, die weiteren Untersuchungen auf die Gebiete Jura Ost und Zürich Nordost zu beschränken.

5 Diese Berichte sind aufgelistet unter: Vorschläge der Nagra zu SGT Etappe 2: Berichterstattung und hier abrufbar.

6 Die gesamte Zusatzdokumentation kann unter www.nagra.ch/data/documents/database/dokumente/$default/ Default%20Folder/Publikationen/NABs%202004%20-%202015/d_nab16-041.pdf heruntergeladen werden.