Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten

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6.2 Bericht zum Umgang mit den Stellungnahmen der Regionalkonferenzen in Etappe 2 (BFE)

Mit den Stellungnahmen erhielten die Regionalkonferenzen die Möglichkeit, ihre Anliegen vor der dreimonatigen Vernehmlassung zur Etappe 2 zu äussern. Im Bericht «Umgang mit den Stellungnahmen der Regionalkonferenzen zu Etappe 2» werden die Anliegen und Fragen erfasst und es wird aufgezeigt, ob, wann und wie diese berücksichtigt werden.

Der Bericht stellt einerseits die vollständige Erfassung aller Forderungen, der Anliegen und der offenen Punkte aus Sicht der Regionalkonferenzen sicher. Insgesamt handelt es sich um 237 eingegangene Anliegen und Fragen. Die Mehrheit der Anliegen wird bei der Planung von Etappe 3 bzw. in Etappe 3 berücksichtigt. Einige werden erst nach Beendigung des Sachplans aktuell, deshalb dient der Bericht auch als Speicher für solche Punkte.

6.3 Stellungnahme Ausschuss der Kantone (AdK)

Der Sachplan geologische Tiefenlager sieht vor, dass sich der Ausschuss der Kantone (AdK) zu den Ergebnissen jeder der drei Etappen des Sachplans äussert und zuhanden des Bundes Empfehlungen abgibt. Der AdK wird in sicherheitstechnischen Fragen von der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone (AG SiKa)/Kantonale Expertengruppe Sicherheit (KES) beraten. Im Februar 2016 veröffentlichte der AdK einen ersten Fachbericht der AG SiKa/KES, in welchem diese sich gegen eine unzureichend begründete Zurückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern aussprach. Die Stellungnahme mit einem abschliessenden Fachbericht seiner Experten veröffentlichte der AdK im September 2017: Darin sichern die betroffenen Kantone dem Bund ihre weitere Unterstützung im Sachplanprozess zu. Der AdK hält fest, dass sich das Sachplanverfahren mit seinem schrittweisen Vorgehen und der vorhandenen Flexibilität für zusätzliche Abklärungen grundsätzlich bewährt habe. Zudem ermögliche das etappenweise Vorgehen die schrittweise Entwicklung des Prozesses. Der notwendige Raum für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sei im Rahmen der Sachplangremien vorhanden. Aus Sicht des AdK gibt es aber auch einige Mängel: So überzeuge die Prozessführung durch das BFE, die Planung und Durchführung der Arbeiten durch die Nagra sowie die sicherheitstechnische Überprüfung der Vorschläge der Nagra durch das ENSI noch nicht in allen Punkten. Nach Auffassung des AdK beschränke sich die Führung des BFE zu oft auf die formale Abhandlung vorgesehener Schritte. In der Planung der Nagra würden unter anderem Referenzprojekte als wesentliche Grundlage für den Bau der Lager fehlen. Zudem sei die technisch-wissenschaftliche Begutachtung der Arbeiten der Nagra in den Bereichen Geomechanik und Bautechnik durch das ENSI noch zu verbessern. Immer wichtiger würden aus Sicht des AdK die integrale und vorausschauende Führung und Steuerung des Prozesses geologische Tiefenla- ger. Dies bedeute insbesondere, dass die Kantone oder Regionen weiterhin frühzeitig in die Planung miteinbezogen werden und auf ihre Anliegen rechtzeitig eingegangen werde. Die Gesamtheit der Befunde und Erkenntnisse am Ende der letzten Phase des Auswahlverfahrens (Etappe 3) müsse eine ausreichende Entscheidungsgrundlage bilden, um die definitive Standortwahl sicherheitsgerichtet, transparent und fair vornehmen und begründen zu können. Es ist deshalb für den AdK von zentraler Bedeutung, dass der Bund die Führung des Prozesses verstärkt übernimmt. Ebenso erwartet der AdK, dass das BFE, das ENSI, aber auch die Standortkantone die notwendigen Ressourcen erhalten, um ihre Aufgaben umfassend wahrnehmen zu können. Ausserdem empfiehlt er, dass der Bund den Ablauf nach der Auswahl der oder des Standorts für die Vorbereitung eines Rahmenbewilligungsgesuchs durch die Nagra noch einmal überprüft.