Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten

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10 Verzeichnis

10.1 Abkürzungsverzeichnis und Glossar

AdK Ausschuss der Kantone

ARE Bundesamt für Raumentwicklung

BAFU Bundesamt für Umwelt

Beirat Entsorgung Der Beirat Entsorgung wurde 2009 vom UVEK eingesetzt. Er berät dieses bei

der Durchführung des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager.

BFE Bundesamt für Energie

BLN Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler

Bedeutung (BLN) wurde 1977 vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Es soll den Schutz und die Pflege der landschaftlichen Vielfalt der Schweiz gewährleisten.

EGT Expertengruppe geologische Tiefenlager

ENHK Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission

ENSI Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat

Entsorgungspflich- Wer eine Kernanlage betreibt oder stilllegt, ist verpflichtet, die aus der Anlage tige stammenden radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen (Art.

31 KEG). Der Bund ist verantwortlich für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (Art. 33 Abs. 1 Bst. a KEG). Im Hinblick auf die dauernde und sichere Entsorgung von radioaktiven Abfällen haben die Betreiber der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und die

Schweizerische Eidgenossenschaft 1972 die Nagra gegründet.

ESchT Im Juni 2006 hat das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz

und Reaktorsicherheit die «Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager» einberufen. Die Expertengruppe soll Fragen des Bundesministeriums und der deutschen Begleitkommission Schweiz (BeKo-Schweiz) zum Sachplan geologische Tiefenlager beantworten sowie das schweizerische Standortauswahlverfahren fachlich begleiten.

Geologisches Stand- Das geologische Standortgebiet wird durch die für die Lagerung der radioaktiortgebiet ven Abfälle geeigneten geologischen Gesteinskörper im Untergrund definiert.

Geologisches Tiefen- Lager für radioaktive Abfälle im geologischen Untergrund, das verschlossen lager werden kann, sofern der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt durch

technische und natürliche (geologische) Einschluss- und Rückhaltesysteme (passive Barrieren) sichergestellt wird.

HAA Hochaktive Abfälle: Darunter fallen abgebrannte Brennelemente und verglas-

te Spaltprodukte aus der Wiederaufbereitung.