Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten
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Standortgemeinde Gemeinde, unterhalb deren Gemeindegrenze ein geologisches Standortge-
biet ganz oder teilweise liegt.
Standortkanton Kanton mit einer oder mehreren Gemeinden in einer Standortregion. In
Etappe 2 sind dies die Kantone Aargau, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich.
Standortregion In Etappe 2 bestand eine Standortregion aus den Standortgemeinden sowie
den Gemeinden, welche ganz oder teilweise im Planungsperimeter liegen. In begründeten Fällen konnten zusätzlich weitere betroffene Gemeinden zu einer Standortregion gezählt werden.
Die Standortregion in Etappe 3 setzt sich aus «Infrastrukturgemeinden» und «weiteren einzubeziehenden Gemeinden» zusammen. Dabei sind Infrastrukturgemeinden solche, unterhalb deren Gemeindegrenze ein geologisches Standortgebiet liegt sowie Gemeinden auf oder unterhalb deren Gebiet eine Infrastrukturanlage realisiert werden könnte. Als «weiter einzubeziehende Gemeinden» gelten Gemeinden, deren Betroffenheit sich durch regionale Verbundenheit, topografische Nähe zur Oberflächeninfrastruktur oder mögliche sozioökonomische-ökologische Auswirkungen ergibt.
SR Südranden
TFS Im Technischen Forum Sicherheit werden technische und wissenschaftliche
Fragen zu Sicherheit und Geologie aus der Bevölkerung, von Gemeinden, Standortregionen, Organisationen, Kantonen und Gemeinwesen betroffener Nachbarstaaten diskutiert und beantwortet. Das TFS wird im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager eingesetzt und vom ENSI geleitet.
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommuni-
kation
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
UVP-VU UVP-Voruntersuchungen
WLB Wellenberg
ZNO Zürich Nordost
10.2 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Stellung und Etappen des Sachplan geologische Tiefenlager (aus dem Konzeptteil). ....4
Abbildung 2: Grafik der Zusammenarbeit im Sachplanverfahren (Grafik im Konzeptteil des
Sachplans auf S. 27). ........................................................................................................5
Abbildung 3: Überblick über die bei der Vernehmlassung aufgelegten Dokumente. .............................8