Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
3.4 Stellungnahme der Expertengruppe geologische Tiefenlager (EGT)
Die EGT unterstützt das ENSI bei erdwissenschaftlichen und bautechnischen Fragen zur geologischen Tiefenlagerung. Die EGT verfasst Stellungnahmen zu geologischen Beurteilungen, zur bautechnischen Machbarkeit von geologischen Tiefenlagern sowie zu Gesuchen für erdwissenschaftliche Untersuchungen. Bei der Überprüfung8 des Vorschlags der Nagra, kommt die EGT wie das ENSI zum Schluss, dass die Zurückstellung von Nördlich Lägern nicht ausreichend begründet ist.
Zuhanden des ENSI hat die EGT die Dokumentation der Nagra zur Einengung der Standorte für geologische Tiefenlager überprüft. Die EGT beurteilt den fachlichen Tiefgang der Arbeit der Nagra als sehr gut. Die erhobenen geologischen und hydrogeologischen Daten wiesen gemäss der EGT eine sehr hohe Qualität auf. So ist die Abgrenzung der Lagerperimeter der Nagra basierend auf Erosionskriterien für die EGT nachvollziehbar. Andererseits ist die Abgrenzung der Lagerperimeter aus Sicht der EGT basierend auf der maximalen Tiefenlage aus bautechnischer Sicht und der Interpretation seismischer Daten nicht vollumfänglich nachvollziehbar. Welche Auswirkungen ein Bau eines Tiefenlagers in mehr als 700 Meter Tiefe (HAA) bzw. 600 Meter Tiefe (SMA) hat, lässt sich anhand der vorliegenden felsmechanischen Daten nicht beurteilen. Die zur Verfügung stehenden felsmechanischen Datensätze sind nicht ausreichend, weshalb für Nördlich Lägern keine eindeutigen Nachteile festgestellt werden können. Die Daten sind gemäss der EGT nur ausreichend, um das Standortauswahlverfahren auf drei Standorte einzuengen.
3.5 Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)
Gemäss den Vorgaben im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager hat die KNS die Aufgabe gehabt, das Gutachten des ENSI zum Vorschlag der Nagra zu überprüfen und dazu Stellung zu nehmen. Die KNS erachtet die Argumentation des ENSI als nachvollziehbar und ist ebenfalls der Meinung, dass Nördlich Lägern noch nicht zurückgestellt werden kann.
Nach Prüfung des ENSI-Gutachtens stellt die KNS fest, dass das ENSI den Vorschlag der Nagra für die Standorteinengung in Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager im Detail geprüft und seine Ergebnisse umfassend dokumentiert hat. Das ENSI hat sich bei seiner Prüfung auch auf eigene Modelle, Berechnungen und Bewertungsmassstäbe abgestützt sowie zu verschiedenen Fragestellungen externe Experten beigezogen. Die KNS begrüsst die Fokussierung auf das Wirtgestein Opalinuston und unterstützt den Vorschlag, die Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg zurückzustellen. Des Weiteren teilt die KNS die Einschätzung des ENSI, dass die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen. Damit kann keines dieser Standortgebiete zurückgestellt werden. Falls sich die Aussagen der Nagra zu den aus ihrer Sicht eindeutigen Nachteilen des Standortgebiets Nördlich Lägern durch die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen (insbesondere 3D-Seismik und Tiefbohrungen) bestätigen lassen, empfiehlt die KNS im Hinblick auf eine zielführende Abwicklung der Etappe 3 SGT, die weiteren Arbeiten zur Untersuchung dieses Standortgebiets bereits in einer frühen Phase von Etappe 3 einzustellen.
8 Die Stellungnahme der EGT kann unter folgendem Link www.ensi.ch/de/wp-content/uploads/sites/2/2017/04/Stellungnahme_SGTE2_20170130.pdf heruntergeladen werden.