Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten
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1 Übersicht
1.1 Ausgangslage
Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den «Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager» genehmigt. Im Konzeptteil sind die Regeln für das Verfahren festgelegt, das zu geeigneten Standorten für geologische Tiefenlager führen soll. Der Sachplan geologische Tiefenlager legt das Verfahren und die Kriterien fest, anhand derer Standorte für geologische Tiefenlager für alle Kategorien von radioaktiven Abfällen bestimmt werden. Das Standortauswahlverfahren besteht aus drei Etappen: Der Schwerpunkt der ersten Etappe lag auf der Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien. Dabei wurden sechs mögliche Standortgebiete vorgeschlagen und vom Bundesrat genehmigt. 2011 startete die zweite Etappe, welche Gegenstand des vorliegenden Erläuterungsberichts ist. Hauptziel von Etappe 2 ist die Einengung der geologischen Standortgebiete auf mindestens zwei pro Lagertyp und die Platzierung der Oberflächenanlagen. Den Abschluss des Sachplanverfahrens wird die Standortwahl in Etappe 3 und die Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs für geologische Tiefenlager bilden.
Der vorliegende Erläuterungsbericht gibt eine Übersicht über die Berichte, Gutachten und Stellungnahmen, die in Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager erstellt worden sind. Er soll allen Interessierten den Zugang zu den umfangreichen Dokumenten und den anspruchsvollen Sachverhalten erleichtern. Er dient so als Unterstützung für das Verfassen von Stellungnahmen während der Vernehmlassung zu Etappe 2 des Sachplans. Die Stellungnahmen werden nach der Vernehmlassung ausgewertet, gewürdigt und in einem Bericht über die Ergebnisse zur Vernehmlassung zusammengefasst.
Abbildung 1: Stellung und Etappen des Sachplan geologische Tiefenlager (aus dem Konzeptteil).