Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten

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Die Stellungnahme der Regionalkonferenz Nördlich Lägern (NL) zur Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager wurde im November 2015 von der Vollversammlung in einer vorläufigen Fassung verabschiedet. Vorläufig deshalb, weil das ENSI von der Nagra im September 2015 weitere Unterlagen zu ihrer Empfehlung, NL als Standort zurückzustellen, gefordert hatte. Nachdem im April 2017 das Gutachten des ENSI veröffentlicht wurde, hat die Regionalkonferenz NL die definitive Stellungnahme verabschiedet. Diese definitive Version ist in der Form eines kurzen Updates verfasst als Ergänzung zur vorläufigen Stellungnahme. In dieser abschliessenden Stellungnahme kommt die Regionalkonferenz NL zum Schluss, dass für sie die Überlegungen der Nagra zur Standorteinengung in Etappe 2 nachvollziehbar waren. Andererseits akzeptiert sie auch die Forderung des ENSI, weitere Untersuchungen in dem Standortgebiet NL durchzuführen, um die Datenlage für einen definitiven Entscheid zu vergrössern.

Entgegen den ursprünglichen Plänen für Etappe 2 soll ausserdem die Einengung auf einen OFA-Standort noch vor dem Start von Etappe 3 erfolgen. Die Regionalkonferenz NL unterstützt die Einengung auf einen Oberflächenstandort.13 Die zuständige Fachgruppe Oberflächenanlage (FG OFA) ist mit dem Vorschlag der beiden Anlagen einverstanden, wünscht jedoch die Klärung von Fragen bezüglich Zugängen.

Bezüglich SÖW kommt die zuständige Fachgruppe SÖW zum Schluss, dass durch die Wiederaufnahme von NL als möglichen Standort für ein Tiefenlager keine wesentlichen, neuen Themen der SÖW tangiert werden. Die in der Zwischenzeit gestartete Durchführung der Gesellschaftsstudie in NL ist noch nicht abgeschlossen. Eine Neubeurteilung der Situation ist erst nach Vorliegen deren Resultate möglich.

Der Einengungsvorschlag der Nagra und die damit zusammenhängende Zurückstellung der Region Südranden (SR) sind für die Mitglieder der Regionalkonferenz eindeutig und nachvollziehbar. Sollte die Region SR wider Erwarten zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Auswahlverfahren aufgenommen werden, müsste die Region sämtliche nicht vorgenommene Prüfungsschritte und Stellungnahmen noch nachreichen. Eine detaillierte Prüfung des Vorschlags der Nagra zu den Oberflächenanlagen erfolgte von den Mitgliedern der Regionalkonferenz SR nicht, da es aufgrund der vorgeschlagenen Zurückstellung mit Blick auf Etappe 3 hinfällig war. Bezüglich Sicherheit wünschte die Regionalkonferenz bei der weiteren Untersuchung des Standortgebiets Ergänzungen der Nagra, da diverse Spezifikationen und Fragen zum vorgeschlagenen Einlagerungskonzept noch offen seien. Bezüglich der SÖW sieht die Regionalkonferenz die Analyse als unvollständig an. Durch die vielen verschiedenen Indikatoren verliere man den Blick für das Wesentliche. Dementsprechend fordert die Regionalkonferenz die Ergebnisse der SÖW-Studie bis zur Etappe 3 zu ergänzen.

13 Die Festlegung des Standortareals für die Oberflächenanlange im Standortgebiet Nördlich Lägern ist noch nicht abgeschlossen. Die an der Vernehmlassung Teilnehmenden können sich zu beiden Standortarealen äussern. Nach der Vernehmlassung wird voraussichtlich eines der beiden Standortareale aufgrund der Stellungnahme der Regionalkonferenz Nördlich Lägern und unter Berücksichtigung der übrigen Vernehmlassungsstellungnahmen als Zwischenergebnis festgelegt.