Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten

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Gemäss dem Sachplan geologische Tiefenlager sollen bereits zu einem frühen Zeitpunkt UVP-VU durchgeführt werden. In Etappe 2 liegen das Standortareal sowie der Vorschlag der Nagra zu einer möglichen Erschliessung des Standortareals zur Beurteilung vor. Die Lage der weiteren Anlagenelemente und deren Dimensionierung werden jedoch erst im Laufe der Etappe 3 festgelegt und sind somit nicht Teil der durchgeführten UVP-VU und der entsprechenden Pflichtenhefte. Vorgesehen ist, die UVP-VU und die Pflichtenhefte vor der Hauptuntersuchung in Etappe 3 nach Kenntnis der weiteren Anlagenelemente zu aktualisieren. Ausserdem werden bei den UVP-VU nur Bau- und Betriebsaktivitäten betrachtet. Zum heutigen Zeitpunkt ist noch offen, wie lange die Beobachtungsphase nach der Einlagerung der Abfälle ins Tiefenlager andauern wird und wann der Verschluss des Tiefenlagers erfolgt. Aus diesem Grund ist die Verschlussphase noch nicht Teil der UVP.

Im Rahmen von Etappe 2 hat die Nagra für die drei möglichen Lagertypen (HAA, SMA, Kombi) pro Standortareal für Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost je einen UVP-VU-Bericht mit Pflichtenheft beim BFE eingereicht. Das BAFU prüfte diese unter Einbezug der Kantone. Gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sind geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle einer zweistufigen UVP zu unterziehen. Die UVP 1. Stufe wird im Rahmenbewilligungsverfahren, in Etappe 3, durchgeführt, die UVP 2. Stufe im Baubewilligungsverfahren (ab 2030 bis 2050). In Stufe 1 ist nachzuweisen, dass das Vorhaben im Sinne der aktuellen Gesetzgebung umweltverträglich realisiert werden kann. Die vorliegenden UVP-Voruntersuchungen enthalten das Pflichtenheft für die UVP-Hauptuntersuchung 1. Stufe.

5.2.2 UVP-Voruntersuchungen

Die Nagra hat für die Standortregionen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost UVP-Voruntersuchungen mit Pflichtenheften für die UVP 1. Stufe erstellt. Die UVP-VU beziehen sich auf die von der Nagra vorgeschlagenen Standortareale für die Oberflächenanlage JO-3+, NL-2, NL-6 und ZNO-6b. Die Voruntersuchungen beleuchten 13 Umweltbereiche: Naturgefahren, Lärm, Erschütterung, Natur und Landschaft, Wald, Grundwasser, Entwässerung, Katastrophenschutz, Boden, Altlasten, Abfälle und Luft. In den untenstehenden Zusammenfassungen werden die wichtigsten Schlussfolgerungen der durchgeführten UVP-Voruntersuchung wiedergegeben. Aufgrund einer groben Abschätzung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt wird in den Voruntersuchungen in einer Relevanzmatrix festgehalten in welchen Umweltbereichen am Standort eine Vorbelastung besteht und welche Bereiche im Rahmen der UVP-Hauptuntersuchung 1. Stufe vertieft untersucht werden müssen.

Für das Standortareal JO-3+ gelten die Bereiche Boden, Landwirtschaft und Wald als wesentlich. Diese sollen bereits in der UVP 1. Stufe untersucht werden. Die Hauptbeeinträchtigung des Bodens erfolgt in der Bauphase. Beim Wald ist abzuklären, wieviel Wald zu roden ist und ob die Fläche verlustlos wieder hergestellt werden kann. Bezüglich Landwirtschaft beansprucht primär der Bau der Oberflächenanlage Fruchtfolgeflächen – die Auswirkungen des Betriebs sind hingegen nicht relevant. Auch die vorhandenen Lebensräume, Flora und Fauna sowie die Landschaft und das Ortsbild und die Auswirkungen darauf sind in Stufe 1 ausreichend zu beschreiben. Was die Naturgefahren anbelangt, sind allfällige Auswirkungen ebenfalls in der UVP 1. Stufe darzulegen und Massnahmen dagegen aufzuzeigen. Der Standort «Riedmatt» entlang des Hangfusses des «Chästel» ist gering durch Rutschungen und im Norden des «Krebsbaches» durch Übersarung gefährdet. Ausserdem soll für