Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten

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5.1.2 Raumplanerische Beurteilung der Zwischenergebnisse von Etappe 2

Die Auswahl und Beurteilung der geologischen Standortgebiete basieren ausschliesslich auf sicherheitstechnischen Überlegungen. Jedoch kommen bei der Auswahl der Standortareale für die Oberflächenanlagen auch raumplanerische Aspekte zum Tragen, welche durch das ARE beurteilt werden.

Das ARE prüfte einerseits, ob die Nagra bei den vorgeschlagenen Standortarealen die richtigen raumplanerischen Aspekte berücksichtigt hat und ob raumplanerische Überlegungen im Evaluationsprozess ausreichend zum Zug kamen. Weiter prüfte das ARE die Übereinstimmung mit den geltenden Plänen und Vorschriften von Bund und Kantonen über die Nutzung des Bodens. Das ARE stellt fest, dass bei der Evaluation der Standortareale mit den Gremien der regionalen Partizipation eine vertiefte Zusammenarbeit stattgefunden hat und dass dabei die raumplanerischen Überlegungen der Kantone und Regionen gebührend eingeflossen sind. Aus Sicht des ARE sind sowohl die vorgeschlagenen Standortareale für die Oberflächenanlagen in den Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost (JO-3+ bzw. ZNO-6b) als auch die in der Standortregion Nördlich Lägern noch zur Diskussion stehenden Standortareale (NL-2 und NL-6)10 grundsätzlich für die Realisierung einer Oberflächenanlage geeignet. Schwerwiegende Widersprüche zu den Richtplänen der betroffenen Kantone konnte das ARE keine feststellen. Bei allen vier Arealen können in Etappe 3 Vertiefungsarbeiten durchgeführt und präzisere räumliche Abstimmungen erreicht werden. Bereits in Etappe 3 soll die Anordnung und Ausgestaltung der Oberflächenanlage dahingehend optimiert werden, dass das Siedlungsflächenwachstum sowie auch der Verbrauch von Fruchtfolgeflächen und die Beanspruchung von Waldareal möglichst gering gehalten wird.

5.2 Umwelt

Geologische Tiefenlager müssen nicht nur die Vorgaben der Kernenergiegesetzgebung erfüllen, sondern unterstehen gemäss der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung auch der UVP-Pflicht. Im Rahmen der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager hat die Nagra jeweils für die, basierend auf der Zusammenarbeit bezeichneten, Standortareale für die Oberflächenanlagen (JO-3+, NL-2, NL-6 und ZNO-6b) und für alle Lagertypen (HAA, Kombi und SMA) Berichte zu UVP-Voruntersuchungen11 mit Pflichtenheften für die Hauptuntersuchung erstellt und dem BFE zur Prüfung eingereicht. Die UVP-Voruntersuchungen wurden vom BAFU im Hinblick auf die Konformität mit der Umweltschutzgesetzgebung beurteilt.

5.2.1 Übersichtsdokumentation UVP-Voruntersuchungen

Die Übersichtsdokumentation der Nagra zu den UVP-Voruntersuchungen (UVP-VU) dient dem Grundlagenverständnis. Die verschiedenen Berichte der Nagra zu den UVP-Voruntersuchungen der Standortareale beschreiben den Ausgangszustand und die aufgrund von aktuellem Kenntnisstand zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt sowie die vorgesehenen Massnahmen zum Schutz der Umwelt. Sie enthalten ebenfalls den Vorschlag für ein Pflichtenheft der Hauptuntersuchung.

10 Die Festlegung des Standortareals für die Oberflächenanlange im Standortgebiet Nördlich Lägern ist noch nicht abgeschlossen. Die an der Vernehmlassung Teilnehmenden können sich zu beiden Standortarealen äussern. Nach der Vernehmlassung wird voraussichtlich eines der beiden Standortareale aufgrund der Stellungnahme der Regionalkonferenz Nördlich Lägern und unter Berücksichtigung der übrigen Vernehmlassungsstellungnahmen als Zwischenergebnis festgelegt.

11 Die Berichte sind verfügbar unter www.nagra.ch  Publikationen/Downloads  Arbeitsberichte  UVP.