Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten

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1.3 Auswahl von mindestens zwei Standorten pro Lagertyp

Die Nagra reichte Anfang 2015 ihren Vorschlag zur Auswahl von mindestens zwei Standorten pro Lagertyp3 ein. Die Nagra schlägt darin vor, die geologischen Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost in der dritten Etappe weiter zu untersuchen.

Das ENSI hat die von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete für Etappe 3 hinsichtlich ihrer Sicherheit und bautechnischen Machbarkeit überprüft. In seinem Gutachten, zu dem die EGT und weitere Expertinnen sowie Experten beigetragen haben, bescheinigt das ENSI der Nagra eine fachlich fundierte, umfassende und nachvollziehbare Analyse der geologischen Grundlagen. Im Unterschied zur Nagra beurteilt es die Zurückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern als nicht ausreichend begründet. Deshalb ist gemäss ENSI dieses Standortgebiet – zusätzlich zu Jura Ost und Zürich Nordost

– in Etappe 3 weiter zu untersuchen.

Nach Ansicht der KNS hat das ENSI das Vorgehen der Nagra detailliert nachvollzogen und die vorgeschlagenen Standortgebiete umfassend bewertet. Die KNS schliesst sich dem Entscheid des ENSI, in Etappe 3 Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost für beide Lagertypen weiter als Standortgebiete für geologische Tiefenlager zu untersuchen, an. Ausserdem gibt die KNS in ihrer Stellungnahme Empfehlungen für das weitere Vorgehen ab.

1.4 Raumplanung und Umwelt

Die Sicherheit spielt die Hauptrolle bei der Suche nach geologischen Standortgebieten. Bei der optimalen Platzierung der notwendigen Oberflächeninfrastrukturen eines geologischen Tiefenlagers kommen raumplanerische und sozioökonomische Aspekte hinzu. Dazu gehören zum Beispiel der Natur- und Landschaftsschutz, die Erschliessung und die räumliche Entwicklung einer Region. Grundsätzliche Konflikte sollen so frühzeitig erkannt werden. In Etappe 2 hatte die Nagra die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den Standortregionen Vorschläge zur Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur zu erarbeiten. Diese Vorschläge wurden vom ARE überprüft.

Ausserdem hat das ARE zusammen mit dem BFE eine sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie durchgeführt. Darin werden für alle in Etappe 1 vorgeschlagenen Standortregionen ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers beleuchtet.

Ein geologisches Tiefenlager muss ausserdem die Vorgaben der Umweltgesetzgebung erfüllen. Im Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erster Stufe, welche in Etappe 3 durchgeführt wird, reichte die Nagra in Etappe 2 Voruntersuchungen zur UVP ein. Die Voruntersuchungen zeigen den Ausgangszustand sowie die aufgrund des heutigen Kenntnisstandes zu erwartenden Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf die Umwelt auf. Die UVP-Voruntersuchungen wurden vom BAFU überprüft.

1.5 Standortregionen

Eine offene und verständliche Information sowie der Einbezug der Standortkantone, Regionen, Gemeinden und der Bevölkerung sind wesentlich für die erfolgreiche Durchführung des Standortauswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. Ein zentrales Element ist dabei die regionale Partizipation, die von den Gemeinden der Standortregionen getragen wird. Deshalb wurden zu Ende von Etappe 1 bzw. zu Beginn von Etappe 2 in jeder Region sogenannte Regionalkonferenzen gegründet. Wo die Standortgebiete nahe der deutschen Grenze liegen, wurden deutsche Vertretungen gleichberechtigt in die Regionalkonferenzen einbezogen. Die Regionalkonferenzen gewährleisten, dass die Interessen, Bedürfnisse und Werte der Standortregionen in den Prozess eingebracht werden.

3 Der Nagra-Vorschlag ist auf der Nagra-Webseite unter Publikationen/Downloads als NTB 14-01 zu finden.