Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten
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4 Entwurf des Ergebnisberichts (BFE)
Im Ergebnisbericht werden die wichtigsten Resultate von Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager und die Anweisungen für das weitere Verfahren festgehalten. Neben diesen Festlegungen enthält er Objektblätter zu den sechs Standorten.
Im ersten Kapitel werden die wichtigsten Tätigkeiten innerhalb der Etappe 2 aufgeführt und die Resultate der behördlichen Überprüfung des Nagra-Vorschlags zusammengefasst.
Kapitel 2 enthält die Festlegungen:
1. In Etappe 3 werden Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost als mögliche Standortgebiete für
ein HAA- und/oder ein SMA-Lager vertieft untersucht.
2. Für die Arbeiten in Etappe 3 werden die Standortareale für eine Oberflächenanlage JO-3+ (Jura Ost,
Gemeinde Villigen), NL-2 sowie NL-6 (Nördlich Lägern, Gemeinden Weiach bzw. Stadel)9 und ZNO-6b (Zürich Nordost, Gemeinden Marthalen und Rheinau) festgelegt. Die genaue Lage des Standortareals sowie die Ausgestaltung der Oberflächenanlage müssen im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit optimiert werden.
3. Die weiteren in Etappe 1 vorgeschlagenen Standortgebiete – Jura-Südfuss, Südranden und Wellen-
berg – bleiben bis zum Inkrafttreten der Rahmenbewilligung raumplanerisch gesichert und gelten als Reserveoptionen. Die entsprechenden Standortareale für die Oberflächenanlagen werden (als Vororientierungen) in die Objektblätter aufgenommen.
4. Der Schutz der geologischen Standortgebiete bleibt für alle sechs Standorte unverändert erhalten.
Bei Jura Ost kommt neu ein Schutz des Zugangsperimeters hinzu.
5. Für Etappe 3 werden Vorgaben zur Platzierung und Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen,
die Auswahl des Standortes zur Vorbereitung des Rahmenbewilligungsgesuchs sowie die räumliche und organisatorische Anpassung der Standortregionen gemacht.
Kapitel 3 besteht aus den Objektblättern der sechs Standorte. Sie enthalten je eine detaillierte Beschreibung der Standortgebiete und der Standortareale für die Oberflächenlage, die sicherheitstechnische Beurteilung des ENSI und eine Beurteilung der Oberflächeninfrastruktur aus Sicht Raumplanung und Umwelt. Für die drei im Auswahlverfahren verbleibenden Standorte werden zudem die Infrastrukturgemeinden und der Koordinationsbedarf festgehalten.
9 Die Festlegung des Standortareals für die Oberflächenanlange im Standortgebiet Nördlich Lägern ist noch nicht abgeschlossen. Die an der Vernehmlassung Teilnehmenden können sich zu beiden Standortarealen äussern. Nach der Vernehmlassung wird voraussichtlich eines der beiden Standortareale aufgrund der Stellungnahme der Regionalkonferenz Nördlich Lägern und unter Berücksichtigung der übrigen Vernehmlassungsstellungnahmen als Zwischenergebnis festgelegt.