Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 34 Seiten
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6 Stellungnahmen der Standortregionen und des AdK
6.1 Standortregionen
In den sechs Standortregionen wurden zu Beginn von Etappe 2 Regionalkonferenzen gegründet, um die aktive Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung bei der Standortsuche für geologische Tiefenlager zu ermöglichen. Jede Regionalkonferenz verfasste eine Stellungnahme zum Einengungsvorschlag der Nagra. Die in der Stellungnahme zu betrachtenden Punkte wurden im Vorfeld zwischen dem BFE und den Regionalkonferenzen vereinbart. Zu den Aufgaben der Regionalkonferenzen gehört insbesondere die Bewertung der Nachvollziehbarkeit des Nagra-Vorschlags sowie des bisherigen Verlaufs des Standortauswahlverfahrens. Von allen Regionalkonferenzen wurde die Verständlichkeit des Sachplanverfahrens aufgrund der Komplexität des Themas bemängelt.
Die Regionalkonferenz Jura Ost (JO) begrüsst den Fokus auf sicherheitstechnische Aspekte und dass politische Gründe für die Standortsuche für geologische Tiefenlager keinen Einfluss haben. Die Fachgruppe Sicherheit kann die Begründung der Nagra, die Region JO als möglichen Standort für ein geologisches Tiefenlager weiterhin im Verfahren zu belassen, nachvollziehen. Der Einengungsvorschlag ist grösstenteils nachvollziehbar. Allerdings fordert die Regionalkonferenz JO, dass für das SMA-Lager mindestens drei Standortgebiete in Etappe 3 weiter untersucht werden müssten, solange der Nachweis nicht erbracht sei, dass ein Kombilager mit der gleichen Sicherheit erstellt und betrieben werden kann wie ein Einzellager. Bei den vorgeschlagenen Standortarealen für Oberflächenanlagen hat die Nagra gemäss der Regionalkonferenz JO die Hauptforderungen mehrheitlich berücksichtigt. Für die weitere Untersuchung in Etappe 3 hat die Regionalkonferenz Forderungen an die Nagra gestellt, welche beim weiteren Vorgehen vertieft zu untersuchen sind. Zum Beispiel, dass zusätzliche Anstrengungen zum Schutz von Biotopen, Oberflächengewässern, Wildtierkorridoren und Vernetzungsräumen vorzunehmen sind. Bezüglich SÖW ist die Regionalkonferenz der Ansicht, dass die SÖW zu wenig aussagekräftig sei. Zu längerfristigen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers liessen sich zum heutigen Zeitpunkt keine Aussagen machen, weil langfristige Entwicklungen in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt nicht vorhersehbar sind.
Für die Regionalkonferenz Jura-Südfuss (JS) ist die Begründung der Nagra bezüglich der Einengung weitgehend nachvollziehbar. Das Verfahren im Allgemeinen wurde als transparent bewertet. Bezüglich der Oberflächenanlagen ist die Regionalkonferenz der Ansicht, dass die Anliegen der Fachgruppen ins Verfahren eingeflossen sind. Falls JS in Etappe 3, entgegen des Vorschlags der Nagra, weiter untersucht werden soll, wünscht JS, dass zuerst die Verschiebung der Oberflächenanlage JS-1 in Däniken Richtung Süden (Engelberg) geprüft werden soll, bevor andere Abklärungen seitens der Nagra getroffen werden. Aus sicherheitstechnischer Perspektive weist die Region JS deutliche Nachteile auf, weshalb der Vorschlag der Nagra nachvollziehbar ist. Sollte der Standort in Etappe 3 erneut zur Diskussion stehen, wäre eine Anpassung des Standortgebiets Richtung Westen, unter Einbezug der bestehenden Bewertungskriterien, zu prüfen. Die Regionalkonferenz JS empfand es ausserdem als positiv, dass Aspekte der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen der SÖW auf die Standortregion des Tiefenlagers analysiert werden. Jedoch bemängelt die Regionalkonferenz die Komplexität des Berichts.