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Vernehmlassung 2018/11: Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) · 23 Seiten

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2.3 Zusätzliche Meldung für Veranstaltungen mit Laserstrahlung im Publikumsbereich

Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:

2.3.1 Plan des Veranstaltungsortes mit eingezeichneten Lasereinrichtun-

gen;

2.3.2 Spezifikationen jeder einzelnen Lasereinrichtung:

a. Hersteller und Typenbezeichnung;

b. Genaue Beschreibung der geplanten Laserfiguren;

c. Wellenlängen;

d. Strahldurchmesser am Ausgang der Lasereinrichtung

e. minimale Strahldivergenz;

f. maximale Ausgangsleistung für die Bestrahlung des Publikumsbereichs;

g. Energieverteilung innerhalb des Laserstrahls;

h. Wiederholfrequenz des Laserstrahls (Wiederholfrequenz von gepulsten oder modulierten Lasern und Wiederholfrequenz von Frames);

i. minimale Strahlgeschwindigkeiten;

j. maximale Einwirkzeit eines Laserpulses auf das Publikum;

k. kleinster Abstand zum Publikumsbereich;

l. Ausgangsleistung des Laserstrahls;

m. Fehlerfall: maximale Reaktionsdauer der Abschaltautomatik oder Verweis auf Handabschaltung;

n. Berechnete maximale Bestrahlungsstärke im Publikumsbereich und Vergleich mit der MZB;

o. Notfallprozeduren.