Vorlage

Vernehmlassung 2018/11: Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) · 23 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

3Sie oder er erarbeitet einen Bestrahlungsplan nach der Norm SN EN 60335-2-27:20132, "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-27: Besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung", und sorgt für dessen Einhaltung bei den Nutzerinnen und Nutzern.

Art. 3 Auflagen zur Benutzung

1Solarien dürfen nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn sie unter Berücksichtigung der maximalen Strahlungsanteile nach Anhang 1 Ziffer 1 die gesamte erythem-wirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter überschreiten.

2Die Solariumbetreiberin oder der Solariumbetreiber muss das Solarium so einrichten und betreiben, dass Personen unter 18 Jahren kein Solarium benutzen können.

3Sie oder er muss die Nutzerinnen und Nutzer über die Risikogruppen nach Anhang 1 Ziffer 3 informieren und sich von diesen bestätigen lassen, dass sie keiner Risikogruppe angehören.

4Sie oder er darf Solarien des UV-Typs 4 nur Personen zur Verfügung stellen, die eine ärztliche Empfehlung vorweisen.

Art. 4 Unbediente Solarien

Die Solariumbetreiberin oder der Solariumbetreiber darf ohne Bedienung nur Solarien des UV-Typs 3 zur Verfügung stellen.

Art. 5 Bediente Solarien

Die Solariumbetreiberin oder der Solariumbetreiber muss für den Betrieb von Solarien der UV-Typen 1, 2 und 4 ausgebildetes Personal nach den folgenden Normen3 einsetzen:

a. SN EN 16489-1:2014, "Professionelle Dienstleistungen in Sonnenstudios - Teil 1: Anforderungen an die Bereitstellung von Ausbildungsdienstleistungen";

b. SN EN 16489-2:2015, "Professionelle Dienstleistungen in Sonnenstudios - Teil 2: Erforderliche Qualifikation und Kompetenz der Sonnenstudio-Fachkraft".

2 Diese Norm kann bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, www.snv.ch, gegen Rechnung bezogen oder beim Bundesamt für Gesundheit, Schwarzenburgstrasse 157, 3097 Liebefeld, kostenlos eingesehen werden.

3 Diese Normen können bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, www.snv.ch, gegen Rechnung bezogen oder beim Bundesamt für Gesundheit, Schwarzenburgstrasse 157, 3097 Liebefeld, kostenlos eingesehen werden.