Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/31: Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie · 17 Seiten

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4 Finanzielle Auswirkungen

Da insbesondere die Kosten für Daten und der Zuschlag für gewerbliche Nutzung gesenkt werden, werden durch die Revision der Gebührenordnung die Einnahmen von MeteoSchweiz zurückgehen.

Im Jahr 2016 erzielte MeteoSchweiz finanzwirksame Einnahmen von rund CHF 27 Millionen. 3 Millionen davon waren Einnahmen, die MeteoSchweiz aus dem Verkauf von Daten, Informationen sowie den Bereitstellungsgebühren erzielte. Dazu zählen sowohl direkte Einnahmen und Lieferungen wie auch indirekte Einnahmen aus der Verrechnung dieser Daten im Rahmen der Flugsicherungsrechnung. Wird nun die neue Gebührenordnung auf dieses Volumen von CHF 3 Millionen angewandt und angenommen, dass sich die Bezüge nicht verändern, so ist mit einem Einnahmenausfall von rund CHF 1,6 Millionen zu rechnen. Der grösste Teil davon (CHF 1,4 Mio.) ist durch die Reduktion auf den Datenkosten bedingt (inkl. Reduktion des Zuschlags für gewerbliche Nutzung und inkl. Anpassung bei der Verrechnung der allgemeinen Daten in der Flugsicherungsrechnung). Der Verzicht auf die Verrechnung an die Kantone und Naturgefahrenfachstellen sowie die Reduktion der Übermittlungsgebühren sind im Vergleich dazu vernachlässigbar (der Verzicht auf die Verrechnung von Daten an Kantone/Gemeinden macht z.B. nur ca. 50‘000 CHF aus). Setzt man den geschätzten Ausfall von CHF 1,6 Mio. ins Verhältnis zu den gesamten finanzwirksamen Einnahmen von MeteoSchweiz, so ergibt sich eine Reduktion der Einnahmen von 6 Prozent.

Diese Reduktion ist vertretbar angesichts der Erwartung, dass durch die Gebührensenkung ein Potenzial für Mehrnutzung besteht, das einen Teil des Einnahmenausfalls kompensieren dürfte. Würde die Gebührenordnung von MeteoSchweiz nicht überarbeitet und die Gebühr gesenkt, so ist angesichts der Entwicklung hin zu einer kompletten Datenliberalisierung in den umliegenden Ländern damit zu rechnen, dass Erträge in jedem Fall zurückgehen werden. Es wäre jedoch nicht im Sinne des gesetzlichen Auftrags, wenn die qualitativ hochwertigen und auf die Verhältnisse der Schweiz zugeschnittenen Daten wegen ihrer Gebühr nicht mehr oder stark reduziert genutzt werden würden.