Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 31 Seiten
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rungssystem, da der nötige politische Konsens nicht gegeben sei. Die SGK-SR erarbeitete daraufhin ein Modell für eine monistische Finanzierung. Demnach sollten alle Leistungen, ob ambulant oder stationär, ob in einem öffentlichen oder einem privaten Spital erbracht, nach dem gleichen Schlüssel finanziert werden: Grundsätzlich sollten die Versicherer 70 Prozent der Leistungen bezahlen und die Kantone 30 Prozent, wobei auch die Beiträge der Kantone via Versicherer an die Leistungserbringer fliessen sollten. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 17. November 2005 lehnten 24 Kantone diesen Entwurf entschieden ab. Die Kantone bemängelten insbesondere folgende Punkte:
- Verletzung des Grundsatzes der fiskalischen Äquivalenz, wenn Steuergelder ohne adäquate Steuerungsmöglichkeiten gewinnorientierten Leistungserbringern zufliessen würden;
- keine adäquaten Instrumente zur Kostensteuerung, namentlich im ambulanten Bereich;
- keine kostenneutrale Überführung ins neue Finanzierungssystem;
- fehlende Anreize zur Kostendämpfung.
Angesichts des massiven Widerstands gab die SGK-SR ihr Konzept auf und erarbeitete zusammen mit der Verwaltung einen Kompromissvorschlag, der die Grundlage für die weiteren Beratungen über die Spitalfinanzierung (siehe auch Ziffer 2.2) bildete.
Gleichzeitig reichte die SGK-SR die Motion «Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen“ (06.3009) ein, mit der sie den Bundesrat beauftragen wollte, dem Parlament bis Ende 2008 eine entsprechende Vorlage auf der Grundlage ihrer Vorarbeiten vorzulegen. Der Bundesrat lehnte es ab, einen neuen Entwurf zu unterbreiten, bevor die damals diskutierte Vorlage umgesetzt sei und ihre Wirkung entfalten könne. Stände- und Nationalrat hielten an ihrem Auftrag fest, erstreckten die Frist aber bis Ende 2010. Der Bundesrat kam dem Auftrag nicht vollumfänglich nach, legte aber am 13. Dezember 2010 einen ersten Bericht (siehe Fussnote 6) vor, in dem er den Stand der Diskussion und mögliche Finanzierungsmodelle erläuterte. Er kam darin zu folgendem Schluss: „Der Übergang zu einer einheitlichen Finanzierung ist längerfristig anzustreben, insbesondere, wenn eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in Betracht gezogen wird. Indessen soll die Diskussion über die möglichen Änderungen bald beginnen. Nur wenn eine Lösung auf einem breiten Konsens beruht, kann erwartet werden, dass sie tragfähig sein wird.»14
Der Bund und die Kantone gingen die Diskussion im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik an. Sie zogen dazu den Experten Markus Moser bei, der die vom Bundesrat und der GDK dargestellten Lösungsansätze und Argumente beurteilen und vorschlagen sollte, welche Lösungsansätze weiter zu verfolgen seien.15 Aus diesen Arbeiten hat bisher keine konkrete Vorlage für eine einheitliche Finanzierung von ambulantem und stationärem Bereich resultiert.
14 Bericht Bundesrat S. 18.
15 Moser Markus, Tarife und Eckwerte einer künftigen Finanzierung der Krankenversicherung im Rahmen einer Nationalen Gesundheitsstrategie, 22. März 2012