Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 31 Seiten

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Kinder, die wegen des tieferen Anteils stationärer Leistungen im bisherigen System weniger stark vom Kanton mitfinanziert werden als die Erwachsenen, profitieren von einer einheitlichen Finanzierung. Bezogen auf das Jahr 2014 könnten die Prämien der Kinder um rund 9 Prozent sinken, während die Prämien der Erwachsenen um ungefähr ein halbes Prozent steigen würden.

Neben den Kindern und Erwachsenen gibt es noch eine dritte Alterskategorie von Versicherten, nämlich die jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren. Diese haben einen tieferen Anteil von stationären Leistungen an den Gesamtkosten als Erwachsene. Die jungen Erwachsenen unterstehen heute dem gleichen Risikoausgleich wie die Erwachsenen. Ab 2019 werden sie im Risikoausgleich jedoch entlastet, damit die Versicherer die Prämien für junge Erwachsene senken können.25 Neu müssen die Versicherer für junge Erwachsene nur noch die Hälfte des Betrags einbezahlen, welcher ohne Rabatt fällig würde. Weil junge Erwachsene ebenfalls einen tiefen Anteil an stationären Kosten aufweisen, wären sie neu, wenn der Kantonsbeitrag auch ambulante Behandlungen abdeckt, gegenüber dem heutigen Zustand noch günstigere Risiken. Der Abstand von jungen Erwachsenen zu durchschnittlichen Risiken steigt und damit auch der vorgesehene Rabatt im Risikoausgleich, weil dieser abhängig ist von der Höhe der eigentlich fälligen Risikoausgleichszahlung. Mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung würden die Prämien der jungen Erwachsenen leicht sinken, diejenige der übrigen Erwachsenen leicht steigen. Die beiden Effekte (Entlastung von Kindern und jungen Erwachsenen durch die einheitliche Finanzierung des ambulanten und des stationären Bereichs) dürften bei Erwachsenen eine Prämiensteigerung von zusammen weniger als einem Prozent bewirken.

Die Kommission diskutierte mögliche Korrekturmechanismen, welche sicherstellen würden, dass sich die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung des ambulanten und des stationären Bereichs nicht auf die Prämien für Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene auswirkt (separate Berechnung des Finanzierungsanteils für Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene; reduzierte Entlastung der jungen Erwachsenen im Risikoausgleich). Sie kam dabei zum Schluss, es sei vorrangig, die wesentlichen Elemente der einheitlichen Finanzierung einzuführen, ohne sie mit untergeordneten Verfeinerungen komplizierter zu machen und zu belasten. Zudem sind die zu erwartenden Prämiensteigerungen für Erwachsene deutlich unterhalb der durchschnittlichen jährlichen Prämiensteigerungen.

3.2.4 Korrektur der Kostenbeteiligung

Wenn stationäre Leistungen nicht mehr direkt von den Kantonen mitfinanziert, sondern mit der Umstellung auf die einheitliche Finanzierung den Versicherern vollumfänglich in Rechnung gestellt werden, steigt der Betrag, auf dem die Kostenbeteiligung der Versicherten (Franchise, Selbstbehalt) berechnet wird. Im Gegenzug würden die Prämien und Kantonsbeiträge im gleichen Ausmass sinken. Es ist zu vermuten, dass sich dies in der Praxis kaum auf die Versicherten auswirken wird. Jene Versicherten, die eine Spitalbehandlung benötigen, weisen im Laufe des Jahres vermutlich auch in ambulanter Behandlung so hohe Kosten auf, dass die maximale Kostenbeteiligung erreicht wird. Die einheitliche Finanzierung könnte aber in Fäl-

25 Änderung des KVG vom 17. März 2017 (BBl 2017 2389)