Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127

werden, ob die Standards gemäss Kinderrechtskonvention eingehalten werden. Es sei zentral, dass die Kantone die Pauschale tatsächlich dazu verwenden, kindergerechte und dem Alter und der Situation entsprechende Unterkünfte und Betreuung zu gewährleisten. AvenirSocial und SAJV sprechen sich daher für ein geeignetes Kontrollinstrument aus. ADEM, AsyLex und SFH fänden ein Monitoring über die Verwendung der Mittel sinnvoll. AsyLex fordert konkret, dass die Kantone dem Bund jeweils per 31. Januar Bericht erstatten über die Verwendung der Bundesbeiträge für MNA. Bei der Feststellung von Defiziten könnte sodann die Programmvereinbarung gemäss Artikel 14 VIntA entsprechend angepasst werden.

Das SRK fordert ergänzend zu den höheren Abgeltungen, dass der erhöhten Verletzlichkeit von MNA auch nach Volljährigkeit mit Brückenangeboten und Vernetzung Rechnung getragen wird. Überdies fordert das SRK eine nationale Harmonisierung im Bereich Unterkunft und Betreuung von MNA im Sinne des Kindeswohls nach der Kinderrechtskonvention.

EKM und SAH stimmen der Erhöhung der Globalpauschale zu und erachten die Wahrung der Kinderrechte als zentral. Das SAH verweist auf die Fixkosten, die im Zusammenhang mit der spezifischen Unterbringung und Betreuung von MNA gemäss SODK-Richtlinien unabhängig von deren Zahl entstehen. Es schlägt die Prüfung eines Sockelbeitrags vor, der zur Deckung der Fixkosten verwendet werden könnte. Die Erhöhung der Globalpauschale sei aus nicht nachvollziehbaren Gründen zu knapp ausgefallen. Die EKM bekräftigt ihre Zustimmung zu den höheren Abgeltungen mit dem Hinweis auf die hohe Bedeutung eines vertrauensvollen sozialen Umfelds und Bildungsmöglichkeiten, die den Anschluss an das Schweizer Bildungssystem ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk ist gemäss EKM und SFH auf die Bedürfnisse von Mädchen und jungen Frauen zu legen.

Die VKM befürwortet die Erhöhung der Globalpauschale, weil diese die den Kantonen entstehenden Zusatzkosten für die Unterbringung und Betreuung künftig besser abdecke. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Erhöhung der Entschädigungsansätze an sich zu spät erfolge und die Mehrkosten bei übermässig hohem Anteil an zugewiesenen MNA über mehrere Jahre bereits bei den Kantonen angefallen seien.

Das UNHCR begrüsst die Erhöhung der Globalpauschale. Die Kantone seien nun gefordert, die auf internationalen Standards basierenden Empfehlungen der SODK zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich umzusetzen, bestehende Schutzlücken zu schliessen und die unterschiedlichen Schutzniveaus in den einzelnen Kantonen anzugleichen. Das UNHCR würde eine noch höhere Bundessubvention gemäss der SODK-Kostenerhebung begrüssen.

Ablehnung

Kantone:

Keine

Parteien:

SVP

Verbände/interessierte Kreise:

Keine

Die SVP spricht sich gegen die Erhöhung der Globalpauschale aus, mit der den Zusatzkosten der Kantone für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich (MNA) Rechnung getragen werden soll. Anstatt die Zusatzkosten mit einer Erhöhung der Pauschale zu überdecken, sollte in den Augen der SVP der Bund eingehender und unter Zuhilfenahme zusätzlicher wissenschaftlicher Methoden prüfen, ob die MNA tatsächlich minderjährig sind oder ob sich diese nicht bloss als solche ausgeben.