Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127

Die FDP stellt fest, dass das Asylwesen bei den Kantonen und Gemeinden enorme Kosten verursacht. Im Sinne des Verursacherprinzips sei es richtig, dass sich der Bund angemessen an den finanziellen Lasten beteilige, schliesslich trage er die volle Verantwortung für die grosszügige Anerkennungspraxis. Die FDP würde es bevorzugen, wenn die Vergütung der Globalpauschalen durch den Bund auf zehn Jahre verlängert worden wäre. Da nun aber Bund und Kantone eine einvernehmliche Lösung für eine verbesserte Kostenteilung gefunden haben, werde die vorgeschlagene Lösung unterstützt. Die FDP begrüsst aus verfahrensökonomischen Gründen, dass am bisherigen Abgeltungssystem mit den Globalpauschalen festgehalten wird.

Die Caritas nimmt besorgt zur Kenntnis, dass zurzeit aufgrund der sinkenden Asylzahlen zahlreiche Unterkünfte für unbegleitete Minderjährige bereits wieder geschlossen und die Minderjährigen teilweise wieder in Erwachsenenunterkünften untergebracht würden.

Bemerkungen zur Berechnungsweise der Zusatzabgeltungen

Die Kantone VD und GE bringen allgemeine Vorbehalte gegenüber der verwendeten Berechnungsmethode für den monatlichen Zusatzbestandteil der Globalpauschale für MNA an. Man sei von Durchschnittskosten ausgegangen, die nicht den effektiven Kosten entsprächen, die bei der Unterbringung und Betreuung von MNA unter Einhaltung sämtlicher SODK-Empfehlungen vom Mai 2016 entstehen würden. Die Umsetzung der Empfehlungen sei zwar teuer, respektiere das Wohl der Kinder aber umfassend. Die beiden Kantone befürchten,

dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Berechnungsmethode dazu ermutige, die Empfehlungen der SODK nicht anzuwenden. Zudem würden diejenigen Kantone finanziell benachteiligt, welche die Empfehlungen anwendeten. Der Kanton VD hinterfragt die Zuverlässigkeit der im erläuternden Bericht genannten Plausibilitätsprüfung der Kostenrechnung, die das SEM zusammen mit der EFV durchgeführt hat.

Der Kanton NE erachtet die Berechnungen für die Abgeltung der MNA-Zusatzkosten als adäquat. Er spricht sich aber dafür aus, dass das SEM präzisere Angaben dazu machen möge, was als kostendeckende Abgeltungen bei kostengünstigen Lösungen angesehen werde.

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