Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127
Weiter sei kritisch zu hinterfragen, inwiefern die kostenintensiven Sonderbehandlungen tatsächlich notwendig und gerechtfertigt sind.
Die vierte Frage betraf die Anpassung der Zusatzkosten für unbegleitete Minderjährige
im Asyl- und Flüchtlingsbereich (MNA). Die Vernehmlassungsteilnehmer wurden ge-
fragt, ob sie es begrüssen, dass der Anteil an der Globalpauschale jährlich aufgrund des Anteils der MNA am Gesamtbestand angepasst wird (Art. 22 Abs. 1 und 6, Art. 26 Abs. 1 und 6 VE-AsylV 2).
Zustimmung
Kantone:
AG, BE, BL, BS, GR, JU, LU, OW, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, ZG, ZH und SODK AR, FR, GL, VS (im Grundsatz)
Parteien:
CVP, FDP, SP, GPS
Verbände/interessierte Kreise:
EKM, JUSPAX, KID, SGB, SBG-FFS, SBV, SGV, SKOS, Travail.Suisse
ADEM, AvenirSocial, Caritas, SAJV, SAH, SSV, SFH, SRK, TISG, UNHCR (im Grundsatz)
Zwölf Kantone (AG, BE, BS, GR, JU, OW, NE, NW, LU, SG, ZG, ZH) und die SODK begrüssen die jährliche Anpassung des Zusatzbestandteils aufgrund der Anzahl MNA am Gesamtbestand und erachten diese Regelung als zweckmässig. Die SODK erklärt, dass die geänderte AsylV 2 die Resultate der Verhandlungen zwischen Bund und Kantonen richtig wiedergebe. Der Kanton ZH bekräftigt, dass es aufgrund des gewählten Modells (Umlegung der Zusatzkosten auf die Globalpauschale für alle subventionsberechtigten Personen des Asylbereichs) zwingend sei, dass der Bund die MNA gleichmässig nach dem üblichen Verteilschlüssel an die Kantone zuweise. Der Kanton SG betont, dass die Anpassung aufgrund der grossen Schwankungen beim Bestand eine Herausforderung für die Bereitstellung der Grundinfrastruktur darstelle. Der Kanton GR weist nochmals darauf hin, dass in jüngerer Vergangenheit über mehrere Jahre sehr hohe Kosten zu Lasten der Kantone angefallen seien.
Drei weitere Kantone (AR, GL, SO) befürworten, dass keine zusätzliche Pauschale ausgerichtet, sondern im Sinne einer administrativ weniger aufwendigen Lösung eine Umlegung auf die bestehenden Globalpauschalen vorgenommen wird. Die Kantone AR und GL merken jedoch an, dass die Einbindung der MNA-Abgeltung in das System der Globalpauschalen die Intransparenz bei den Globalpauschalen verstärke. Gemäss dem Kanton GL erschwert das gewählte Modell die Kontrolle der Quartalsüberweisungen.
Auch der Kanton FR begrüsst die jährliche Anpassung. Er erachtet es jedoch als wichtig,
dass für den Fall der sich stark verringernden MNA-Bestände eine finanzielle Grundlage geschaffen wird, um die bestehenden Strukturen zu erhalten und die Fortführung der Betreuungsarbeiten (z. B. Begleitung und Vertretung von MNA) zu bewerkstelligen. Diese Arbeiten müssten langfristig und trotz einer abnehmenden Zahl der zu betreuenden Person dauerhaft gewährleistet werden. Zudem erachtet der Kanton FR die Berechnungsmethode des Zusatzanteils für MNA als kompliziert.
Der Kanton VS stimmt im Grundsatz der jährlichen Anpassung zu. Er vertritt die Ansicht,
dass mit der vorgeschlagenen Berechnung diejenigen Kantone benachteiligt würden, die einen höheren Anteil von MNA hätten als der schweizerische Durchschnitt.
SGB, SGV und Travail.Suisse erachten die Berechnungsart für die Globalpauschale als