Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127
vom 1. März 2018 verwendeten Begriffe zu übernehmen.
Die KID ist der Ansicht, dass der Begriff des Erstintegrationsprozesses bzw. der Erstintegration falsch sei. Der Begriff sei durch «Förderung der Erstintegration» zu ersetzen.
Aus Sicht des Kantons SG erleichtert eine frühe Sprachförderung bei Asylsuchenden die Arbeit in der Betreuung und die Vermittlung der Erstinformationen und bildet die Grundlage für berufliche und soziale Integrationsmassnahmen.
Nach Ansicht der SVP sollen Integrationsmassnahmen möglichst wirksam sein, wenn der Staat sich schon dazu entscheidet. Unter dieser Voraussetzung erscheine ein frühes Einsetzen der Massnahmen als sinnvoll. Allerdings sollten nur Personen von diesen Massnahmen profitieren können, die mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Bleiberecht erhalten werden.
Die Kantone GE und VS beantragen, Artikel 17 Absatz 2bisso anzupassen, dass die Kantone im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen die Integrationspauschale verwenden können.
Der Kanton VD beantragt, die Integrationsziele in die Verordnung aufzunehmen, da in Artikel 14 Absatz 3 konkrete verbindliche Massnahmen zu deren Zielerreichung definiert seien. Zudem wäre es angebracht, alle in Artikel 14a Absatz 3 empfohlenen Massnahmen zugunsten von Asylbewerbern zu finanzieren, deren Anträge im erweiterten Verfahren bearbeitet werden. Andernfalls wäre zumindest eine Finanzierung der in Absatz 3 Buchstaben a und b genannten Massnahmen zu prüfen. Ferner beantragt er die folgende Formulierung (Art. 14 Abs. 2): «Sie [die Programmvereinbarung] wird spätestens nach vier Jahren erneuert.»
Der Kanton NW ist der Ansicht, dass Sprachkurse vor allem für anerkannte Flüchtlinge stattfinden sollten, und nicht bereits für Asylsuchende.
Der Kanton SG begrüsst, dass der Bund mit der Ausweitung des Verwendungszwecks der Integrationspauschale auf Asylsuchende im erweiterten Verfahren den Handlungsspielraum der Kantone erhöht. Wie die Finanzmittel innerhalb der Kantone verwendet werden, sei indes Sache der Kantone.
Der Kanton SO bewertet es als positiv, dass die Pauschale auch für Massnahmen zur Sprachförderung von Asylsuchenden eingesetzt werden kann, deren Gesuch im erweiterten Verfahren behandelt wird.
Der Kanton SZ betont, dass er als Reaktion auf die hohe Bleibequote bei den Asylgesuchen bereits seit drei Jahren frühzeitige Sprachförderung betreibe, und dies mit guten Ergebnissen.
Der Kanton TG führt aus, bei der Verankerung des Erstintegrationsprozesses sei es wichtig, dass die Potenzialabklärungen individuell und möglichst verknüpft mit dem ersten Arbeitsmarkt eingeführt werden.
Für den Kanton ZG braucht es neben der sprachlichen Förderung auch eine Förderung in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.
Aus Sicht der CVP kann nur mit guten Kenntnissen einer Landessprache eine nachhaltige Integration stattfinden.
Der SGB begrüsst, dass die Massnahmen inklusive Sprachförderung möglichst früh einsetzen und für die Kantone einheitlich und verbindlich sind, vorausgesetzt, dass sie für die Asylsuchenden freiwillig und nicht mit Zwang verbunden seien.
GastroSuisse fordert, dass die Teilnahme an Praxiseinsätzen sowohl für die Branchen als auch für den einzelnen Arbeitgeber freiwillig bleiben soll. Zudem sollen die teilnehmenden Betriebe für ihren Aufwand entschädigt werden. Eine zusätzliche Vergütung, die den Auf-