Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127

2 Überblick über den Ergebnisbericht

Der Vorlage war ein Fragebogen mit vier Fragen beigelegt, mit welchem die Änderungen der AsylV 2 und der VIntA beurteilt werden konnten. Der Ergebnisbericht weist aus, welche Fragen positiv, negativ oder skeptisch aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge bestehen. Im ersten Teil fasst der Bericht die Ergebnisse zur AsylV 2 und zur VIntA zusammen (Ziff. 3). Anschliessend werden die Stellungnahmen betreffend Zeitpunkt der Inkraftsetzung dargestellt (Ziff. 4). Im zweiten Teil äussert sich der Bericht schwerpunktmässig zu den einzelnen Fragen (Ziff. 5). Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Eine Liste der Teilnehmer, die geantwortet haben, findet sich in Ziffer 6. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.2

3 Hauptergebnisse

3.1 Ergebnisse der Vernehmlassung zur VIntA

Alle Kantone, die sich zur Vernehmlassung geäussert haben, und die KdK begrüssen die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz. Insgesamt unterstützen sieben Kantone und die KdK die Inkraftsetzung der Verordnungsänderung auf den 1. Mai 2019. Mehr als die Hälfte der Kantone und die KdK fordern jedoch eine Übergangsfinanzierung für die zuwanderungsstarken Asyljahrgänge 2015 und 2016 oder eine rückwirkende Ausrichtung der erhöhten Pauschale bereits ab dem 1. Januar 2018.

Von den politischen Parteien, die sich vernehmen liessen, lehnt einzig die SVP die Vorlage ab, weil vorläufig Aufgenommene grundsätzlich von Integrationsmassnahmen auszuschliessen seien. CVP, GPS und SP unterstützen die Vorlage. Aus Sicht der CVP liegt eine erfolgreiche und nachhaltige Integration im Interesse der Schweiz. Die GPS begrüsst jede Massnahme, die darauf abzielt, die soziale, berufliche und finanzielle Integration von Menschen zu erleichtern. Um den Geflüchteten eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen, sind gemäss der SP, die dafür nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die FDP stimmt im Grundsatz der Erhöhung der Integrations- und Globalpauschale zu. Sie erachtet jedoch die prognostizierte Senkung der Sozialhilfekosten von 66 Millionen Franken als zu optimistisch.

Die Dachverbände der Wirtschaft (SGV/USAM, SBV, SGB und Travail.Suisse) unterstützen die Vorlage. Der SGV/USAM unterstützt das Ziel, dass die Hälfte aller erwachsenen anerkannten Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen sieben Jahre nach ihrer Einreise in den ersten Arbeitsmarkt integriert sein sollen. Der SBV unterstützt die Stossrichtung einer schnelleren und wirksameren Integration. Für den SGB sind die vorgesehenen Anpassungen ein Schritt in die richtige Richtung. Für Travail.Suisse trägt die Unterstützung von Menschen aus dem Asylbereich zum Wohlergehen der Bevölkerung bei. Auch der SSV unterstützt die Vorlage. Er fordert, dass bei der Umsetzung wo immer möglich bestehende kommunale Angebote zu berücksichtigen seien.

Von den weiteren interessierten Kreisen wird die Vorlage ebenfalls begrüsst. Dies insbesondere weil mit der Verankerung der Erstintegration und der Erhöhung der Pauschale ein wichtiger Schritt in Richtung einer gezielten und auf den Bedarf ausgerichteten Integrationsförderung getan werde. Auch die frühzeitige Sprachförderung bei Asylsuchenden im erweiterten

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