Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127
5 Ergebnisse im Einzelnen
5.1 VIntA
Die erste Frage betraf die Erhöhung der Integrationspauschale von heute 6000 Fran-
ken auf 18 000 Franken (Art. 15 VE-VIntA).
Zustimmung
Kantone:
AG (mit Vorbehalt), AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU (mit Vorbehalt), LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI (mit Vorbehalt), UR, VD, VS, ZG, ZH, KdK
Parteien:
CVP, GPS, FDP (im Grundsatz), SP
Verbände/interessierte Kreise:
AsyLex, AvenirSocial, Caritas, EKM, GastroSuisse, JUSPAX, KID, SAH, SAJV, SBV, SFH, SGB, SGB/FSS, SGV/UASM, SKOS, SRK, SSV, TISG, Travail.Suisse, UNHCR, VKM
Aus Sicht der KdK (ebenso BS, GL, GR, SH, SZ, ZH) ist die Erhöhung der Integrationspauschale das Ergebnis einer gemeinsamen vertieften Analyse. Diese Analyse habe gezeigt, dass für eine bedarfsgerechte Intensivierung der spezifischen Integrationsförderung mindestens 18 000 Franken erforderlich seien.
Der Kanton GL weist darauf hin, dass eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Integration die entsprechenden finanziellen Mittel erfordere, wie die letzten Jahre gezeigt hätten.
Aus Sicht des Kantons SG werden mit der Erhöhung der Integrationspauschale die anfallenden Kosten für die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen besser abgebildet.
Der Kanton SZ hält fest, dass die Erhöhung einer langjährigen Forderung der Kantone entspreche. Dennoch dürfe nicht verschwiegen werden, dass damit die negativen Folgen der übermässigen Migration für die Kantone und Gemeinden durch Bundesgelder einstweilen einfach überdeckt werden.
Der Kanton TG führt aus, die zusätzlichen Geldmittel dürften nicht unverhältnismässig durch administrative Forderungen beansprucht werden. Die Mittel sollten auch für individuelle integrationsfördernde Massnahmen ausserhalb der katalogisierten Angebote eingesetzt werden können.
Aus Sicht des Kantons UR erfordern eine erfolgreiche Umsetzung des Erstintegrationsprozesses und die Erreichung der Ziele der Integrationsagenda deutlich mehr finanzielle Mittel als heute. Mit der erhöhten Integrationspauschale verbessere sich die Situation deutlich.
Der Kanton VS weist darauf hin, dass die Umsetzung der Integrationsagenda die Kantone verpflichte, ehrgeizige Ziele zu erreichen. Für zweisprachige Kantone sei dies umso anspruchsvoller.
Der Kanton TI hält fest, dass mit der Erhöhung der Pauschale die Kosten der Regelstrukturen, insbesondere diejenigen im Bildungssystem, nicht vollständig gedeckt würden.
Der Kanton ZG setzt seit dem 1. Januar 2018 das Konzept «Sprachliche und berufliche Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich» um. Er führt aus, dass die