Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127

Allgemeine Bemerkungen zur VIntA

Das BVGer ist der Ansicht, dass Artikel 15 Absatz 5 den Kantonen einen weiten Ermessensspielraum bei der Nutzung der Pauschale einräumt. Es erachtet eine genauere Definition des Anteils der Kantone bei den Asylbewerbern im erweiterten Verfahren für wünschenswert, um die kantonalen Praktiken so weit wie möglich zu harmonisieren. Eine solche Harmonisierung könne auch durch Richtlinien erreicht werden.

Aus Sicht von AvenirSocial liegt der Fokus der Integrationsagenda zu stark auf der wirtschaftlichen Integration.

Der Kanton GE führt aus, dass für Resettlement-Flüchtlinge die Pauschale von 11 000 Franken auf 18 000 Franken steigen werde. Er weist aber darauf hin, dass bis zum 1. Mai 2019 die überwiegende Mehrheit dieser Personengruppe bereits eingereist sei. Der Kanton SH begrüsst die Überführung der Resettlement-Programme in die Systematik der Integrationsagenda.

Der Kanton TI macht geltend, dass die Ziele der Integrationsagenda ehrgeizig seien, und zwar insbesondere die berufliche Qualifizierung junger Erwachsener. Die Zielerreichung hänge nicht nur von den Mitteln ab, sondern vor allem von der Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt. Deshalb sei es wichtig, dass Arbeitslose und Sozialhilfebezüger, die von der Integrationsagenda keinen Nutzen ziehen können, nicht benachteiligt werden.

Der SSV befürwortet, dass Asylsuchende auch fallweise andere Integrationsmassnahmen nutzen können.

Aus Sicht von Travail.Suisse dürfe das Ziel der Integration die Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt nicht behindern, sondern müsse diese verbessern.

Eine Privatperson lehnt die Vorlage ab. Ihrer Ansicht nach wäre es viel wirtschaftlicher und sozialer, in die Integration von Schweizerinnen und Schweizern zu investieren, die nach einem schwierigen Lebensverlauf vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wurden.

Caritas und JUSPAX führen aus, dass die Schulbildung bis zum Niveau der obligatorischen Schule in der Integrationsagenda nicht erwähnt werde. Sie sprechen sich dafür aus, dass Bund und Kantone Strategien entwickeln, damit alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 30 Jahren das Schulniveau der obligatorischen Schule erreichen.

Aus Sicht der KID darf nicht vergessen gehen, dass die soziale Teilhabe und Teilnahme für alle Personen zentral ist (auch für inländische Personen). Dies sollte bei der künftigen Kommunikation berücksichtigt werden.

Nach Ansicht der EFS müssen bei der Umsetzung der Integrationsmassnahmen zwingend die unterschiedlichen Ausgangslagen von weiblichen und männlichen Asylsuchenden in Betracht gezogen werden.

Das SRK stellt im bisherigen System erhebliche Unterschiede zwischen den Kantonen fest. Wünschenswert wäre eine kürzere Wartefrist von drei Monaten für die Erstintegration.

Aus Sicht des SFH ist Artikel 15 verbindlich zu formulieren, um regionale Unterschiede zu vermeiden.