Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127

Verfahren wird unterstützt, weil hier mit Blick auf die berufliche Integration grosse Wirkung erzielt werden könne.

Die Vernehmlassungsteilnehmer, die sich zur Umsetzung der Integrationsagenda geäussert haben, begrüssen mit Ausnahme der SVP die Erhöhung der Pauschale von heute 6000 Franken auf neu 18 000 Franken. Fast die Hälfte der Kantone, die KdK, die KID und die VKM sind der Ansicht, dass der Erstintegrationsprozess zu detailliert auf Verordnungsebene geregelt wird. Eine dynamische Weiterentwicklung der Integrationsagenda werde damit unnötig eingeschränkt. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer (z. B. FDP, SP, Caritas, SAJV, SFH) erachten ein Monitoring (Controlling) als notwendig und wichtig. Ein Drittel der Kantone und die KdK weisen darauf hin, dass sich ein Monitoring nur auf Personen beziehen könne, für die die erhöhte Integrationspauschale zur Verfügung stehe.

3.2 Ergebnisse der Vernehmlassung zur AsylV 2

Alle Kantone, die zur Abgeltung der Kantone für die Kosten von MNA Stellung genommen haben, und die SODK begrüssen die erhöhten Bundesbeiträge. Durch die erhöhten Abgeltungen würden die Kosten, die den Kantonen im Bereich Unterbringung und Betreuung von MNA entstehen, künftig besser abgedeckt. Zur Berechnungsweise und Höhe der zusätzlichen Abgeltungen für MNA haben rund die Hälfte der Kantone Änderungsvorschläge angebracht. Einige Kantone (AG, AR, BE, FR, GE, GL, GR, NE, VD, VS, ZH) wenden ein, dass auch die erhöhten Beiträge nicht ausreichen würden, um die gesamten Kosten zu decken, die durch die Umsetzung der im Mai 2016 von der SODK veröffentlichten Empfehlungen zu den MNA entstehen. Einzelne Kantone fordern, dass die erhöhten MNA-Abgeltungen über das 18. Altersjahr hinaus (AR, GL, TI) respektive ein Fixkostenbeitrag an die Strukturen (AR, FR) – unabhängig von der Zahl der sich in den Kantonen aufhaltenden MNA – gewährt werden soll. Aus Gründen der Transparenz und Einfachheit sprechen sich einzelne Kantone (SZ, UR, VD) gegen die jährliche Anpassung des Zusatzbestandteils aufgrund der Anzahl MNA aus. Vier Kantone (GE, SZ, UR, VD) bevorzugen eine separate MNA-Globalpauschale.

Die Inkraftsetzung der geänderten AsylV 2 ist auf den 1. Mai 2019 geplant. Zwei Kantone (AG, GR), die VKM und die SODK machen geltend, dass die erhöhten Abgeltungen zu spät in Kraft treten. In der Vergangenheit seien bereits hohe Kosten angefallen. Der Kanton AG fordert eine rückwirkende Abgeltung der Zusatzkosten.

Von den politischen Parteien, die sich vernehmen liessen, lehnt einzig die SVP die Zusatzabgeltungen für MNA ab. Sie hinterfragt die tatsächliche Notwendigkeit von kostenintensiven Sonderbehandlungen von MNA. Die SVP kritisiert überdies die Berechnungsweise und die Umlegung der Zusatzbeiträge auf die bestehenden Globalpauschalen als zu kompliziert.

Daher spricht sie sich für eine fallweise Abgeltung der MNA-Kosten aus. Die CVP, die GPS, die FDP und die SP unterstützen die höheren Globalpauschalen. Die SP betont, dass es zwingend notwendig sei, genügend finanzielle Mittel bereitzustellen, um den spezifischen Bedürfnissen von MNA Rechnung zu tragen.

Die Dachverbände der Wirtschaft (SGV/USAM, SBV, SGB und Travail.Suisse) unterstützen die Vorlage. SGB und Travail.Suisse befürworten griffige Kindesschutzmassnahmen und eine Unterbringung und Betreuung, die dem Alter und der Entwicklung von MNA angemessen Rechnung tragen. Der SSV bemängelt einzig die Berechnungsweise und die Umlegung der zusätzlichen Beiträge auf die bestehenden Globalpauschalen als schwer nachvollziehbar.

Auch die weiteren interessierten Kreise (u. a. UNHCR, SFH, SRK, Caritas, SAJV, EKM und SKOS) begrüssen die Erhöhung der Globalpauschale grundsätzlich. Insbesondere weil diese Erhöhung zu einer besseren und flächendeckend altersgerechten Unterbringung beitrage.