Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127

5.2 AsylV 2

Mit der dritten Frage wurde in Erfahrung gebracht, ob die voraussichtliche Erhöhung der Globalpauschale, um den Zusatzkosten der Kantone für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich (MNA) Rechnung zu tragen, befürwortet wird (Art. 22 und 26 VE-AsylV 2).

Zustimmung

Kantone:

BL, BS, NW, OW, JU, LU, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG und SODK

AR, BE, FR, GE, GL, GR, NE, VD, VS, ZH (im Grundsatz)

AG (mit Vorbehalt)

Parteien:

CVP, GPS, FDP, SP

Verbände/interessierte Kreise:

EKM, KID, JUSPAX, SGB, SBG-FFS, SGV, Travail.Suisse, SBV, SSV, SKOS, ZIAB

ADEM, AsyLex, AvenirSocial, Caritas, SAH, SAJV, SFH, SRK, TISG, UNHCR, VKM (im Grundsatz)

Acht Kantone (OW, NW, JU, LU, SG, SH, SZ und ZG) unterstützen die Erhöhung der Globalpauschale vorbehaltslos. Sieben weitere Kantone (AG, BL, GR, SO, TG, TI, UR) und die SODK befürworten die Erhöhung der Globalpauschale, weil diese die den Kantonen entstehenden Zusatzkosten für die Unterbringung und Betreuung künftig besser abdecke.

Der Kanton GR und die SODK weisen darauf hin, dass die Erhöhung der Entschädigungsansätze an sich zu spät erfolge und die Mehrkosten bei übermässig hohem Anteil an zugewiesenen MNA über mehrere Jahre bereits bei den Kantonen angefallen seien. Der Vorstand der SODK hält deswegen den Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens für verspätet. Insbesondere weil die Zahl der neu eingereisten unbegleiteten Minderjährigen in letzter Zeit erheblich zurückgegangen sei. Der Kanton AG beantragt aus den gleichen Überlegungen, dass die höhere Globalpauschale ein Jahr rückwirkend ebenfalls noch ausbezahlt wird.

Acht Kantone (AR, BE, FR, GE, NE, VS, VD und ZH) befürworten die Erhöhung der Globalpauschale im Grundsatz, weisen aber darauf hin, dass die effektiven Kosten der für die MNA entwickelten Strukturen viel höher gewesen seien, als die nun vorgeschlagene finanzielle Erhöhung der Globalpauschale.

Der Kanton FR erwähnt insbesondere die Kosten, die bei der Umsetzung der Integration von Kleinkindern entstehen. Um in diesem Bereich den sich aus der Kinderrechtskonvention ergebenden Rechten vollumfänglich gerecht zu werden und die gewünschte Betreuung in Kindertagesstätten zu gewährleisten, seien die Pauschalen nach wie vor zu wenig hoch.

Die Kantone ZH und GE erläutern, dass Kosten von 100 Franken pro Tag und MNA, von denen der Bund ausgehe, auf einem Durchschnittswert der Kosten aller Kantone – einschliesslich jener Kantone, die eine Unterbringung von MNA in Asylunterkünften für Erwachsene oder in Gemeinden vorsehen – beruhten. Im Kanton Zürich würden die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in den MNA-Zentren, wo die meisten MNA untergebracht seien, jedoch rund 150 Franken pro Tag betragen. Mit dieser 150-Franken-Lösung würden sämtliche Empfehlungen der SODK berücksichtigt. Der Kanton GE verweist auf die ursprünglichen Forderungen der SODK und betont, dass die vorgesehene zusätzliche Abgeltung diesen Forderungen nicht gerecht werde. Die Minimalstrukturen, die für MNA