Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127

wand übersteigt, würde zudem die Betriebe motivieren, mehr Praxiseinsätze anzubieten.

Aus Sicht der VKM sollte die Integrationsförderung mit dem Angebot der Regelstrukturen koordiniert werden. Deshalb sei der zweite Satzteil zu kürzen (Art. 14a Abs. 1). Ferner sei Artikel 14a Absatz 2 zu ergänzen. Zudem beantragt die VKM, die Formulierung betreffend Sprachförderung zu präzisieren. Sie beantragt zudem die folgende Formulierung: «Personen im erweiterten Verfahren erfahren eine Sprachförderung, wenn die Chancen auf eine positive Beurteilung des Asylgesuchs (Status als Flüchtling oder vorläufig aufgenommene Person) gross sind.»

Travail.Suisse ist der Ansicht, dass die frühzeitige Förderung der Sprache sich sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Gesprächspartner in der Zivilgesellschaft positiv auswirken wird.

Die EKM stellt sich auf den Standpunkt, dass Angebote zur Förderung der Lokalsprache im erweiterten Verfahren in allen Kantonen verbindlich über die Integrationspauschale finanziert werden sollten.

Die KID beantragt, den Begriff «Sprachförderung» durch «Förderung» zu ersetzen und den bisher verwendeten Begriff «relativ» statt «en faveur» weiter zu verwenden (Art. 15 Abs. 3; betrifft nur den französischen Text).

Aus Sicht des SAH und AvenirSocial sollen die Beratung und Begleitung durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen (Art. 14a Abs. 3 Bst. c).

Der SGB/FSS betont die Notwendigkeit einer frühzeitigen Sprachförderung insbesondere für hörbehinderte und gehörlose Asylsuchende im erweiterten Verfahren. Er beantragt eine entsprechende Formulierungsänderung (Art. 14a Abs. 3 Bst. d).

Das UNHCR regt an, die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nicht auf den Arbeitsmarkt zu beschränken, sondern auch in weiteren Bereichen zu erleichtern.

AsyLex beantragt eine zwingende Bestimmung für die Verwendung der Pauschale zur Sprachförderung von Personen im erweiterten Verfahren.

Ablehnung

Kantone:

Keine

Parteien:

Keine

Verbände/interessierte Kreise:

TISG

Der TISG ist der Ansicht, dass die Gelder erst einzusetzen sind, wenn die Schulstandsabklärung und ein Assessment stattgefunden haben und der Massnahmenplan steht. Ein zielgerichteter Mitteleinsatz könne nicht garantiert werden, wenn die Entscheidbasis fehle.