Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127
Überblick
Der Bundesrat eröffnete am 5. September 2018 die Vernehmlassung. Sie dauerte bis am 5. Dezember 2018. Insgesamt sind 59 Stellungnahmen eingegangen. Sämtliche Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), die politischen Parteien mit Ausnahme der SVP sowie die Dachverbände der Wirtschaft unterstützen grundsätzlich die Vorlage. Dies gilt auch für den Schweizerischen Städteverband und die weiteren interessierten Kreise. Bei der Umsetzung der Integrationsagenda betreffen die am häufigsten genannten kritischen Rückmeldungen die fehlende Übergangsfinanzierung für die zuwanderungsstarken Asyljahrgänge 2015 und 2016 sowie die zu detaillierte Regelung des Erstintegrationsprozesses auf Verordnungsebene. Zudem wird ein Monitoring über die Mittelverwendung gefordert. Bei der Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich (MNA) betreffen die häufigsten kritischen Rückmeldungen die Höhe der Zusatzabgeltung und die Begrenzung dieser Abgeltung bis zum 18. Altersjahr. Einige der weiteren interessierten Kreise fordern überdies ein Monitoring des Bundes über die Verwendung der Zusatzabgeltungen sowie eine verstärkte Überwachung durch den Bund über die Gewährleistung des Kindeswohls. Die Inkraftsetzung der Vorlage ist auf den 1. Mai 2019 geplant. Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung wird begrüsst. Zwei Kantone, die SODK und die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) kritisieren einzig, dass die Zusatzabgeltung für die MNA zu spät in Kraft gesetzt werde.