Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127
hätten geschaffen werden müssen, müssten auch bei einem geringeren Bestand erhalten bleiben, damit den Anforderungen an eine angemessene Unterbringung und Betreuung von MNA entsprochen werden könne.
Der Kanton VD fordert generell eine höhere Abgeltung, die kostendeckend ist und andererseits die Umsetzung der SODK-Empfehlungen erlaubt, ohne dass die Kantone ihr eigenes Budget zusätzlich belasten. Ähnlich argumentiert der Kanton AR. Die Kantone GL und VD machen geltend, dass die Erhöhung der Globalpauschale zu knapp bemessen sei. Sie kritisieren den Verzicht des Bundes, die Vollkosten im Bereich Betreuung vollumfänglich abzugelten.
Die Kantone AR und GL weisen darauf hin, dass sich der Betreuungsaufwand für MNA mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht sofort ändert. Aus verschiedenen Gründen benötige der grössere Teil der Personen weiterhin eine enge Begleitung. Auch diese Kosten würden nach wie vor nicht entschädigt.
CVP und FDP erachten eine höhere Beteiligung des Bundes an den durch die Asylpolitik des Bundes entstehenden Kosten auf Kantons- und Gemeindeebene als angezeigt. Die CVP begründet ihre befürwortende Haltung damit, dass sie sich für einen starken Föderalismus einsetze.
Die SP erachtet es als zwingend notwendig, dass genügend finanzielle Mittel bereitstehen, um den spezifischen Bedürfnissen der MNA Rechnung tragen zu können.
Die GPS unterstützt eine höhere Beteiligung des Bundes an den kantonalen Kosten für die Unterbringung und Betreuung von MNA vorbehaltslos.
SBV, KID, SGB, SBG-FFS, SGV, SKOS und Travail.Suisse befürworten die Erhöhung der Globalpauschale.
Aus Sicht von SGB und Travail.Suisse sind minderjährige Asylsuchende eine vulnerable Gruppe, die eines besonderen Schutzes bedarf. Die Schweiz müsse diesen Schutz gewähren und geflüchtete Kinder und Jugendliche ihrem Alter und ihrer Entwicklung angemessen unterbringen und betreuen. Die Kinderrechte müssten ohne Einschränkungen eingehalten werden, insbesondere das Recht auf Wahrung des Kindeswohls, auf Bildung und Entwicklung. Bei der Wahrung dieser Rechte sind in den Augen des SGB Kostenargumente nachrangig. Der SGB legt dar, dass die Folgekosten einer nicht adäquaten Unterbringung und Betreuung mit grosser Wahrscheinlichkeit weit höher seien als die zusätzlichen Initialaufwendungen.
Der SSV begrüsst die Erhöhung der Globalpauschale um einen Zusatzbestandteil für MNA. Gerade bei dieser jungen Zielgruppe sei entscheidend, dass sie nachhaltig ins Bildungs- und Berufsbildungssystem der Schweiz integriert werden könne.
TISG unterstützt die Erhöhung der Globalpauschale im Grundsatz. Es müssten aber auch die Leistungen skizziert werden, die mit diesen Beträgen finanziert werden müssen. Der Mehraufwand, der aufgrund der MNA entstehe, liege nicht bei den Zentren, Lebenshaltungskosten, Bildung (Regelstrukturen), Qualifizierungsprogrammen usw., sondern bei den vormundschaftlichen Massnahmen, der sozialpädagogischen Begleitung und der Schulsozialisierung. Es sei deshalb entscheidend, dass die Ablösung von den Bundesempfangszentren so rasch als möglich erfolge, damit der spezifische Förderprozess an die Hand genommen wird.
ADEM, AsyLex, AvenirSocial, Caritas, SAJV, SFH und SRK befürworten die Erhöhung der Globalpauschale zur besseren Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen. Die Erhöhung ermögliche, MNA flächendeckend altersgerecht unterzubringen. Nach Ansicht von ADEM, AsyLex, AvenirSocial, Caritas, SAJV und SFH muss auch kontrolliert