Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127
1 Ausgangslage
Um die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu verbessern, haben die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 23. März 2018 und daraufhin der Bundesrat am 25. April 2018 beschlossen, die Arbeiten zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz anzugehen. Der Bundesrat hat ebenfalls beschlossen, die Integrationspauschale an die Kantone von heute 6000 Franken auf neu 18 000 Franken zu erhöhen. Zudem sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, die Integrationspauschale für eine frühzeitige Sprachförderung bei Asylsuchenden zu verwenden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist beauftragt worden, die Eckwerte des Soll-Integrationsprozesses auf Verordnungsebene umzusetzen und dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Parallel zur Integrationsagenda Schweiz haben sich Bund und Kantone auf ein System zur Abgeltung der Kosten für unbegleitete Minderjährige im Asyl- und Flüchtlingsbereich (MNA) geeinigt. Ausgehend von anrechenbaren Kosten für die Betreuung und Sozialhilfe von insgesamt 100 Franken pro Tag und MNA hat der Bundesrat beschlossen, dass der Bund davon 86 Franken übernehmen soll. Unter Berücksichtigung der Zusatzkosten hat der Bundesrat weiter entschieden, die Globalpauschalen, mit denen die Kantone bereits heute für die ihnen entstehenden Sozialhilfekosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich subventioniert werden, entsprechend zu erhöhen. Dazu hat er ein Modell gutgeheissen, das die jährliche Bestandesentwicklung der MNA berücksichtigt.
Diese Grundsatzentscheide des Bundesrates sollen auf Verordnungsstufe umgesetzt werden. Von den Anpassungen sind die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, in Kraft seit 1. Januar 2019 (VIntA; SR 142.205), und die Asylverordnung 2 (AsylV 2; SR 142.311) betroffen. Während die VIntA die Förderung der Erstintegration bei vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen und die Verwendung der Integrationspauschale für die frühzeitige Sprachförderung bei Asylsuchenden regelt, legt die AsylV 2 die Abgeltung der Kantone für die Zusatzkosten der MNA fest.
Der Bundesrat eröffnete am 5. September 2018 die Vernehmlassung. Sie dauerte bis zum 5. Dezember 2018.1 Es sind 59 Stellungnahmen eingegangen. Insgesamt haben 25 Kantone, die KdK, die SODK, fünf politische Parteien, ein Dachverband der Gemeinden und Städte und vier Dachverbände der Wirtschaft sowie 21 weitere interessierte Kreise eine Stellungnahme eingereicht. Sieben Teilnehmer (ASO, KAZ, SAV, SVBK, SVZ, VKF, VSAA) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Das BVGer verweist auf seine Stellungnahme und verzichtet auf weitere Anmerkungen zum Fragebogen. Die SODK äussert sich nur zur Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich und verweist in Bezug auf die Änderungen in der Integrationsverordnung auf die Stellungnahme der KdK, während sich die KdK auf Ausführungen zur Integrationsagenda beschränkt. GastroSuisse verzichtete auf eine Stellungnahme zur AsylV 2. Die ZIAB geht nicht auf die vorliegende Vorlage ein, sondern nimmt Stellung zur Integrationsagenda im Zusammenhang mit der Umsetzung des beschleunigten Asylverfahrens. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren reichte keine Stellungnahme ein.
1 BBl 2018 5331