Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127

Übergangsfinanzierung für die zuwanderungsstarken Asyljahrgänge 2015–2016 oder rückwirkende Ausrichtung der erhöhten Pauschale

Sechs Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS) beantragen eine rückwirkende Zahlung der Pauschale. Davon verlangen vier Kantone (FR, NE, VD, VS) eine Rückwirkung auf den 1. Januar 2018.

Neun Kantone (AG, BS, GL, GR, SH, SO, SZ, ZH, NE), die KdK und VKM beantragen für die Übergangsphase zusätzliche finanzielle Mittel, damit die Kantone auch für die zuwanderungsstarken Asyljahrgänge 2015 und 2016 adäquate Integrationsmassnahmen ergreifen können.

Die VKM erachtet es als problematisch, dass für die bisherigen Fälle eine Übergangsfinanzierung fehlt, weil der Bund beim Abbau der Pendenzen aus den zuwanderungsstarken Asyljahrgängen 2015 und 2016 den betroffenen Personen überwiegend Asyl oder eine vorläufige Aufnahme gewährt. Der Kanton SO empfindet es als stossend, dass das Staatssekretariat für Migration aktuell auffallend viele Entscheide fällt, die noch mit einer tieferen Pauschale abgegolten werden.

Monitoring (Controlling) darüber, inwieweit die Subventionsempfänger ihre Leistun-

gen erbringen werden und inwieweit die gesteckten Ziele erfüllt worden sind

Acht Kantone (BE, BS, GL, GR, SH, SZ, UR, ZH) und die KdK machen darauf aufmerksam, dass sich das Monitoring zur Integrationsagenda nur auf Personen beziehen könne, für die eine Pauschale von 18 000 Franken zur Verfügung stehe.

Drei Kantone (BS, GR, JU) und die VKM führen aus, in der Praxis sei es schwierig, eine Integrationsförderung je nach Termin des Asylentscheids unterschiedlich zu handhaben. Der Kanton GR und die VKM machen geltend, dass deshalb ein entsprechendes Monitoring nicht nur erschwert, sondern verunmöglicht werde.

Aus Sicht der FDP stehen mit der Erhöhung der Integrationspauschale die Kantone in der Pflicht. Die Schätzung im erläuternden Bericht, der mit einer jährlichen Reduktion der Sozialhilfekosten von 66 Millionen Franken rechnet, sei optimistisch. Die FDP verlangt ein Kosten-Nutzen-Monitoring sowie die regelmässige Berichterstattung an das Parlament. FDP und CVP fordern Sanktionsmöglichkeiten für den Fall, dass die Kantone ihre Aufgaben ungenügend wahrnehmen.

Für die SP ist es zentral, dass das vorgesehene Controlling des Bundes mittels Programmvereinbarung wirksam umgesetzt und konsequent kontrolliert werden wird. So werde sichergestellt, dass die Kantone die vom Bund zusätzlich erhaltenen Gelder zweifelsfrei zweckgemäss einsetzen.

Die Caritas (sinngemäss SAJV und SFH) fordert, der Bund müsse mit einem Monitoring sicherstellen, dass die Kantone ihre Angebote entsprechend dem vorgesehenen Prozess erweitern und ausgestalten, um die definierten Ziele zu erreichen.

Aus Sicht von AsyLex ist eine regelmässige Evaluation unter Einbezug der kantonalen Stellen, der externen Anbieter von Integrationsangeboten, der Geflüchteten sowie auch anderer Stellen erforderlich.